Dynamis hat geschrieben : ↑ Fr 22. Mai 2026, 13:56
Consul hat geschrieben : ↑ Sa 16. Mai 2026, 00:24
Es ist allerdings so, dass der Wille, das Wollen sowie die Begierde, das Begehren etwas
Gegebenes sind, das man nicht in einem freien Akt der Selbstbestimmung gewählt hat; und das gilt sowohl für Wollungen oder Begehrungen
erster Ordnung als auch solche
zweiter Ordnung.
Tatsächlich ist das nur in einem Anfangsstadium so, in dem der Wille noch nicht weit genug entwickelt ist. Es gibt die "Triebe, Begierden, Neigungen, durch die sich der Wille von Natur bestimmt findet." (§11, GPR). Die Selbstbestimmung ist also eine Aktivität, in der man dieses Anfangsstadium überwindet und den Willen so modifiziert, dass er eben nicht mehr von der Natur fremdbestimmt ist. Dadurch bestimmt die Selbstbestimmung sich selbst zur Selbstbestimmung. Selbstbestimmung ist keine Eigenschaft, sondern - nicht nur, aber auch - ein Produkt der Selbstbestimmung. Selbstbestimmung hat ihre Genese natürlich auch in unserer Sozialisation und unserer Bildung, aber eben auch in dieser reflexiven Struktur, mit derer sie sich selbst zur Selbstbestimmung bestimmt.
Es gibt keine
Willensfreiheit, sofern darunter etwas anderes als
Handlungsfreiheit verstanden wird; denn das Subjekt findet in sich all sein Wollen, Begehren und Beabsichtigen passiv
als etwas Vorbestimmt-Gegebenes vor, ohne es zuvor frei aus einer Menge von Möglichkeiten ausgewählt zu haben. Das betrifft nicht nur das "Anfangsstadium", weil es keine geistige Entwicklungsebene gibt, auf der der Wille "in die Freiheit entlassen wird".
Dynamis hat geschrieben : ↑ Fr 22. Mai 2026, 13:56
Consul hat geschrieben : ↑ Sa 16. Mai 2026, 00:24
Wenn jemand die
erststufige Begierde verspürt, Alkohol trinken, dann kann er zugleich die
zweitstufige Begierde verspüren, diese erststufige Begierde loszuwerden; aber keine der beiden Begierden ist das Ergebnis eines freien willentlichen Selbstbestimmungsaktes.
Du beschreibst eine Situation, die so schon eintreten kann. Aber das ist dann lediglich der Wille in seinem Anfangsstadium. Es ist schon ein Anflug von Selbstbestimmung erkennbar, da der Alkoholiker in der zweitstufigen Begierde sich dazu bestimmt die erststufige Begierde loszuwerden.…
Wie ist denn die zweitstufige Begierde entstanden? Der Betroffene hat sie nicht in einem Akt freier Selbstbestimmung in sich erzeugt, sondern lediglich als "Ready-made" in sich vorgefunden. Es gibt kein Entkommen aus der Unfreiheit
des Willens!
Dynamis hat geschrieben : ↑ Fr 22. Mai 2026, 13:56
Selbstbestimmung besteht dann unter anderem auch darin, dass man es den Senioren selber überlässt, wie sie ihre Selbstbestimmung definieren: Sie können eine Therapie machen, aber sie müssen es nicht. Stattdessen kann man ihnen dabei helfen, dass sie sich das ihnen zugeteilte Geld besser einteilen:…
Wenn Selbstbestimmung darin besteht, dass man ohne äußeren Zwang
tun und lassen kann, was man will, dann bestreite ich diese Art von Selbstbestimmung
als Handlungsfreiheit keineswegs. Was ich bestreite, ist, dass es Selbstbestimmung
als Willensfreiheit gibt – in dem Sinn, dass ich mir frei aussuchen kann,
was ich will und was nicht.
Dynamis hat geschrieben : ↑ Fr 22. Mai 2026, 13:56
Consul hat geschrieben : ↑ Sa 16. Mai 2026, 00:24
das Ich = das denkende Subjekt
Genauer gesagt gilt: Ich = Denken = Tätigkeit. Hegel operiert hier nicht mit einer ontologischen Unterscheidung. (Schon seit geraumer Zeit weise ich in dieser Diskussion darauf hin, dass das Ich aus ontologischer Perspektive ein unbefriedigendes Thema ist und das möchte ich auch hier noch einmal betonen.) Auf der einen Seite betrachtet er "das Denken als die Tätigkeit" und auf der anderen Seite betrachtet er das "Denken als Subjekt vorgestellt". Die Subjekthaftigkeit des Denkens ist also ihrerseits das Produkt einer Vorstellung, sie ist bloß gedacht. Aus logischen Gründen ist das eine unvermeidbare Vorstellung (also irren sich Buddhisten, die meinen, dass man das Subjekt durch ausreichend Meditation in eine Art Leere oder Nirwana auflösen kann), aber warum das so ist, das ist wiederum ein Thema für eine andere Diskussion. Also zeigt sich auch hier wieder die reflexive Struktur der Selbstbestimmung. Das Denken bestimmt sich selbst als Subjekt, eben, indem es denkt.
das Ich = das denkende Subjekt = das subjektive Denken – Wenn Hegel diese Gleichsetzung bejaht, dann widerspreche ich ihm, weil die Subjektivität des Denkens ein Subjekt voraussetzt, welches selbst
kein Denken ist. Kein Denken kann sein eigenes Subjekt sein, weil kein Denken sich selbst denken kann.
Dynamis hat geschrieben : ↑ Fr 22. Mai 2026, 13:56
Da zeigt sich noch klarer als bei der Kontroverse um die Siamesischen Zwillinge, dass Unbestimmtheit und Selbstbestimmung kein Resultat obskurer metaphysischer Prämissen sind. Selbst dann, wenn man das Ich mit dem Körper identifiziert, bleibt noch ein Rest von Unbestimmtheit. Gerade Kontroversen wie diese hier dienen als Aufweis der Unbestimmtheit des Ichs: Wenn Ich = Körper, bin ich dann die Leiche, die übrig bleibt, wenn ich tot bin? Diese durch unsere Unbestimmtheit erzeugte Unsicherheit triggert nicht nur eine philosophische Fachdebatte, sondern auch unsere Bestattungskultur. …
Wir bewegen uns hier in den Bereichen der Metaphysik und der Ethik, wobei metaphysische Theorien bzw. der Glaube an deren Wahrheit unsere ethische Praxis beeinflussen. Die Un(ter)bestimmtheit oder Unsicherheit ergibt sich aus der spekulativen Natur metaphysischer Theorien, wobei empirische Erkenntnisse durchaus für oder gegen die (rationale) Glaubwürdigkeit einer derartigen Theorie sprechen können.
Allerdings: So (rational) unglaubwürdig z.B. der Substanzdualismus im Lichte unseres wissenschaftlichen Weltwissens auch erscheinen mag, die meisten Menschen glauben
de facto unbeirrt daran.