Stefanie hat geschrieben : ↑ Do 1. Nov 2018, 17:28
Wie kann das identische Ekelgefühl und auch die Halsschmerzen, deren Vorhandensein erst eine objektive wahre Tatsache ist, aufeinmal einem Irrtum unterliegen, und dann eben keine wahre Tatsache mehr sein kann.
Entweder ist das subjektiv Empfundene in eine objektive wahre Tatsache eingebettet, oder nicht. Entweder ist es eine wahre Aussage oder nicht.
Das ist mir zu hoch und das verstehe ich nicht.
Du sprichst in dem Zitat von "Vorhandensein" und "Irrtum". Das ist aber zweierlei. Nehmen wir folgenden Satz: "Die Erde dreht sich um den Mond." Einerseits ist es wahr, dass der Satz vorhanden ist und zugleich ist es falsch, dass er wahr ist. Das ist kein Problem meine ich.
Nehmen wir ein plakatives Beispiel: Die Furcht von Enten angeschaut zu werden. Diese Emotion hat (zumindest) zwei Aspekte: den Feeling-Aspekt, also das "Wie es ist", diese Furcht zu spüren, sowie den intentionalen Aspekt. Dieser Aspekt hat einen Inhalt, nämlich, dass sich die fragliche Person in einer akuter Gefahr befindet, die von den Blicken der Enten ausgeht.
Wir haben es hier (zumindest) mit den beiden folgenden Tatsachen zu tun, die der Person verschiedene Gründe liefern kann. Der Umstand, dass sie die Angst empfindet, liefert der Person einen Grund (wenn vielleicht auch nicht einen entscheidenden/ausschlaggebenden) Situationen zu meiden, in denen sie mit Enten konfrontiert wird. Auf der anderen Seite ist das "Urteil" (Entenblicke seien eine akute Gefahr) schlicht verfehlt. Das Gefühl-als-Urteil ist einfach ein Fehlurteil. Das wiederum liefert der Person gute Gründe, sich wegen dieser Phobie in Behandlung zu begeben, falls dergleichen Aussichten auf Erfolg hat.
Die Person kann sich zwar nicht in dem Feeling-Aspekt der Emotion irren, aber der Inhalt des Urteils, welches die Emotion liefert, stellt die Welt unangemessen dar, es handelt sich also um ein Fehlurteil.