Das Mephisto Urteil.
Erben Gustaf Gründgens gegen den Verlag, der Mephisto – Roman einer Karriere von Klaus Mann herausbrachte.
Eines der wichtigsten Verfahren in der Rechtsgeschichte. Zum ersten Mal hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Kunstfreiheit und dem Kunstbegriff beschäftigt und zum ersten mal eine Abwägung von Kunstfreiheit und allg. Persönlichkeitsrechts vorgenommen und sich mit der Frage, in wieweit die Menschenwürde als Schranke der Kunstfreiheit, auch über den Tod hinaus, anzuwenden ist.
Würde
Neben der Würde ist gerade auch die Kunstfreiheit so eine Sache, die beliebig auslegbar ist, meiner Betrachtung nach. Als absolut auffassen kann ich auch darin nur die Auslege-Richtung: Die juristische Anstrengung strebe nach Freiheit, nicht nach Unfreiheit. Das ist die absolute Richtungsvorgabe. Wie auch bei der Würde: Die juristische Anstrengung strebe nach Würde, nicht nach Unwürde. Die absolute Richtungsvorgabe. Das genaue Ausmaß aber ist variabel. Daher wird es wohl auch nie ein Problem geben können mit der Ewigkeitsklausel.
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.. bedingt durch was ?Wolfgang Endemann hat geschrieben : ↑So 30. Jun 2024, 12:27Schon diesem Satz widerspreche ich. Der Mensch ist ein Tier. Würde ist eine Selbstzuschreibung, die erst existiert, seit Menschen sich auf diese Weise reflektieren. Und sobald es Würde gibt, gibt es den Pluralismus von Würde, sich widersprechende Würden. Es gibt nicht DIE Würde. Zweifellos gibt es jedoch Prozesse der Konsensbildung, und dadurch gesellschaftsspezifische Formen einer Mehrheitsnorm von Würde. Sollte es einmal, was wünschenswert ist, zu einer wirklich egalitären Weltgesellschaft kommen, könnte sich eine globale Mehrheitsnorm Würde ausbilden. Es bleibt eine nicht voll objektivierbare subjektive Norm, die jedoch aus ihrem historischen Wissensstand heraus als bedingt richtig einzustufen ist. Von einer solchen Norm sind wir noch weit entfernt.
... etwa durch eine absolute Richtungsvorgabe , einer juristische Anstrengung oder gar einer Ewigkeitsklausel?Quk hat geschrieben : ↑Fr 12. Jul 2024, 10:43Neben der Würde ist gerade auch die Kunstfreiheit so eine Sache, die beliebig auslegbar ist, meiner Betrachtung nach. Als absolut auffassen kann ich auch darin nur die Auslege-Richtung: Die juristische Anstrengung strebe nach Freiheit, nicht nach Unfreiheit. Das ist die absolute Richtungsvorgabe. Wie auch bei der Würde: Die juristische Anstrengung strebe nach Würde, nicht nach Unwürde. Die absolute Richtungsvorgabe. Das genaue Ausmaß aber ist variabel. Daher wird es wohl auch nie ein Problem geben können mit der Ewigkeitsklausel.
Wäre das nicht doch zu einfach?