Macht

Ethische Fragen und ihre rationale Begründbarkeit bewegen das philosophische Denken in einer Zeit, in der die Politik wieder über "Werte" debattiert und vertraute Grundlagen des politischen Handelns zur Disposition stehen.
Henk
Beiträge: 58
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So 24. Okt 2021, 15:36

Puch hat geschrieben :
Mo 18. Okt 2021, 23:15
Jörn Budesheim hat geschrieben :
Mo 18. Okt 2021, 16:35
Henk hat geschrieben :
Mo 18. Okt 2021, 16:23
Die Macht ist verschwunden. An ihre Stelle ist die pure Gewalt in Gestalt ihrer Werkzeuge getreten.
Yepp, so sehe ich da auch!
Das verstehe ich nicht: warum soll Macht gut und Gewalt böse sein? Ist doch in Artikel 20 GG nicht von Macht sondern ausdrücklich von Gewalt die Rede, von Staatsgewalt. Betrachtet ihr das GG deshalb als böse?
"Im Gegensatz zur (nackten) Gewalt, kann sich Macht mit Sinn verbinden." (Byung-Chul Han, "Was ist Macht?, Semantik der Macht", Reclam, 2005)
Wenn ich Han in seinem Aufsatz folge, verbindet sich Macht, besonders im Sinne der Regelung des Art. 20 GG, mit dem Sinn der kontrollierten Gewaltenteilung. Niemand hat also die Macht alleine.
Das Grundgesetz meint nach dem von mir oben genannten Kommentar deshalb mit Staatgewalt die gesamte staatliche Herrschaftsmacht als höchste Gewalt im Staatsgebiet.
In welchem Maß politische Macht gut ist, ergibt sich aus der Kontrolle derselben.

In Belarus wird Macht nur noch mit illegitimen Mitteln der Gewalt ausgeübt, beruht aber, nach allem was bekannt ist, nicht mehr auf der Unterstützung des Volkes durch Meinungen und Wahlen.
Reine, unkontrollierte und nicht mehr an das Recht gebundene Gewalt basiert nur noch auf der rechtswidrigen Anwendung von physischen und psychischen Gewaltmitteln, -werkzeugen und ist deshalb böse.
Das Ziel ist, das Volk zu unterworfen.
Natürlich verfügt die deutsche Polizei zunächst über eine lizensierte Gewaltausübungsfähigkeit und auch über diverse Mittel um Gewalt auszuüben.
Allerdings nicht, um uns zu unterwerfen. ;)
Friederike hat geschrieben :
Di 19. Okt 2021, 12:36
@Henk hat sich, so wie ich ihn verstehe, an H. Arendts "Macht"-Verständnis orientiert. Macht muß zwar nicht gerechtfertigt werden, weil sie essentiell für jede Gruppe oder Gemeinschaft ist, aber sie muß legitimiert sein, weil sie andernfalls keine "Macht", sondern Gewalt ist (Arendt handelt über die politische Macht). In dem Moment, da die Staatsmacht nicht mehr legitimiert ist, geht sie automatisch in Gewalt über. Arendt ist nun aber nicht das GG, d.h. wie es zu dem Begriff von der "Staatsgewalt", den "Gewalten" und ihrer "Teilung" kommt, weiß ich nicht.
Ja, ich habe mich auf "Macht und Gewalt" von Arendt bezogen.
Im GG geht`s um den staatsrechtlichen und politikwissenschaftlichen Begriff der hoheitlichen Gewalt, die vielfältig, auch durch Rechtsprechung grundsätzlich von jedem kontrolliert werden kann.




Puch

So 24. Okt 2021, 17:06

@Henk

Können wir uns darauf einigen, dass Gewalt an sich nicht böse ist, (wie auch ein Messer nicht böse ist). Böse oder gut kann nur die Absicht sein, mit der sie eingesetzt wird. Findest du, dass das Gewaltmonopol des Staates etwas Böses ist?




Henk
Beiträge: 58
Registriert: So 21. Okt 2018, 17:04

Mo 25. Okt 2021, 13:51

Puch hat geschrieben :
So 24. Okt 2021, 17:06
@Henk

Können wir uns darauf einigen, dass Gewalt an sich nicht böse ist, (wie auch ein Messer nicht böse ist). Böse oder gut kann nur die Absicht sein, mit der sie eingesetzt wird. Findest du, dass das Gewaltmonopol des Staates etwas Böses ist?
Hallo Puch,
Gewalt an sich ist nicht "böse", wenn sie rechtsstaatlich (Gewaltenteilung, Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung) eingesetzt wird.
Das rechtsstaatliche Gewaltmonopol muss beim Staat liegen, weil ansonsten andere Akteure (Terrorgruppen, Banden usw.) illegitime Gewalt ausüben.
Tun Letztere das, muss der Staat reagieren, um das Monopol wieder herzustellen. ;)




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