Wachsende AfD kann die Demokratie abschaffen

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Quk
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So 15. Okt 2023, 14:12

Ich beschäftige mich gerade mit dieser Petition:

https://innn.it/afdverbot/

Wahrscheinlich werde ich sie unterschreiben.

Den Fadentitel kann man grammatisch vorwärts und rückwärts lesen:
Die Demokratie kann von der AfD abgeschafft werden.
Die AfD kann von der Demokratie abgeschafft werden.


Edit: Habs unterschrieben.




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Jörn Budesheim
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So 15. Okt 2023, 15:52

Habe ich auch unterschrieben!




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Stefanie
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So 15. Okt 2023, 17:20

Warum gehen die über den Bundesrat und nicht über den Bundestag? Weiß das jemand?



Das Land, das die Fremden nicht beschützt, geht bald unter.
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Timberlake
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So 15. Okt 2023, 18:44

Macht denn das einen Unterschied?




Timberlake
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So 15. Okt 2023, 18:50

Quk hat geschrieben :
So 15. Okt 2023, 14:12
Ich beschäftige mich gerade mit dieser Petition:

https://innn.it/afdverbot/

Wahrscheinlich werde ich sie unterschreiben.

Den Fadentitel kann man grammatisch vorwärts und rückwärts lesen:
Die Demokratie kann von der AfD abgeschafft werden.
Die AfD kann von der Demokratie abgeschafft werden.


Edit: Habs unterschrieben.
Zu diesem "grammatisch vorwärts und rückwärts lesen" eine Anmerkung von Bertolt Brecht ...
gutzitiert.de hat geschrieben :
Bertolt Brecht über Volk

" Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?"

nach dem Gedicht: Die Lösung. In: Buckower Elegien, 1953. In: Ausgewählte Werke in sechs Bänden. Dritter Band: Gedichte 1. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 1997. S. 404

Nach dem Aufstand des 17. Juni
Ließ der Sekretär des Schriftstellerverbands
In der Stalinallee Flugblätter verteilen
Auf denen zu lesen war, daß das Volk
Das Vertrauen der Regierung verscherzt habe
Und es nur durch verdoppelte Arbeit
Zurückerobern könne. Wäre es da
Nicht doch einfacher, die Regierung
Löste das Volk auf und
Wählte ein anderes?
In Anlehnung daran würde ich übrigens eine Petition unterschreiben , die genau das bezweckt und zwar , nach dem man das Volk aufgelöst hat , die Wahl eines Anderes.

Wenn man als Regierung ein Formel 1 Rennen gewinnen will und die Wahl zwischen einen Trabi und einen Formel 1 Boliden hat , wäre es ja geradezu bescheuert , sich für eine Trabi zu entscheiden. Nur hat man denn tatsächlich die Wahl? Sicherlich kann man für den Fall , dass einer Regierung nur ein "Trabi " zur Verfügung steht , selbigen durch "Bildung und Erziehung" frisieren. Gleichwohl man mit diesem Gefährt bestenfalls nur Rennen unter seines Gleichen , also unter Trabis gewinnen kann. Keinesfalls unter Formel 1 Boliden. Um an dieser Stelle mal mit einer Metapher das zu bemühen, was Blumenberg als ein ‚Aggregatzustand‘ bezeichnet , dass das Unausdrückliche, ausdrückt.
Zuletzt geändert von Timberlake am So 15. Okt 2023, 19:45, insgesamt 6-mal geändert.




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Stefanie
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So 15. Okt 2023, 19:05

Na ja, ich denke, dass darüber abgestimmt werden muss, ob ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt wird.
Im Bundesrat sind es aber 8 Bundesländer in denen die CDU mit drin ist. Ich frage mich, wie dann eine Mehrheit zustande kommen soll.
Im Bundestag hat die Ampelkoaltion die Mehrheit der Stimmen, die Linken stimmen vielleicht auch dafür.
Ist es dann nicht einfacher, den Bundestag anzusprechen?



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Timberlake
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So 15. Okt 2023, 19:24

Völlig Richtig und genau deshalb sollten , wenn es um das Verbot einer politischen Partei geht, gemäß der Dreigewaltenteilung, dabei politische Parteien völlig außen vor bleiben. Darüber hat als solches ausschließlich die ausführende Gewalt (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) zu befinden. Etwas , was die AFD , nach dem sie demokratisch gewählt wurde , vermutlich gleich zu Beginn ihrer Regierungzeit als gesetzgebende Gewalt (Legislative), aufheben wird.

Dazu nur mal zum Vergleich ..Justizreform in Polen , Deine tägliche Dosis Politik
Zuletzt geändert von Timberlake am So 15. Okt 2023, 19:43, insgesamt 3-mal geändert.




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Stefanie
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So 15. Okt 2023, 19:29

Ähm, wie?

Einen Parteiverbotsantrag kann nur der Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung stellen. Über den Antrag, und damit über das Verbot entscheidet einzig und allein das Bundesverfassungsgericht.



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Timberlake
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So 15. Okt 2023, 19:32

"Völlig Richtig und genau deshalb sollten , wenn es um das Verbot einer politischen Partei geht, gemäß der Dreigewaltenteilung, dabei politische Parteien völlig außen vor bleiben"

Ich korrigiere ...

"Völlig Richtig und genau deshalb sollten , wenn es um das Verbot einer politischen Partei geht, gemäß der Dreigewaltenteilung, politische Parteien bei der Entscheidung darüber , ob eine Partei verboten wird , völlig außen vor bleiben "

Das Bundesverfassungsgericht kann als Judikative sogar mit dem Antrag einer natürlichen Person , also einer Person wie Du und ich , das Verbot einer politischen Partei beschließen. Zumindest nach meinem Wissen...
.juraforum.de hat geschrieben :
Aufgaben der Judikative

Die Judikative ist dafür verantwortlich, dass Gesetze eingehalten und rechtmäßig ausgeführt werden. Verstöße werden, je nachdem wie schwerwiegend das Verhalten war, sanktioniert oder es werden Bewährungsstrafen ausgesetzt. Die Judikative wird nicht von selbst tätig, sondern handelt erst dann, wenn eine natürliche oder juristische Person Klage erhebt (Dispositionsmaxime) oder die Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen einen Gesetzesverstoß vorgeht (Akkusationsprinzip).
Für den Fall , dass die AFD gegen Gesetze verstößt , da kann allerdings eine Staatsanwaltschaft auch gänzlich unabhängig von solchen Anträgen, die Judikative damit das Bundesverfassungsgericht aktivieren. Um so bedeutsamer ist die Zusamnensetzung der Staatsanwälte ..


LG Karlsruhe: AfD-Politiker und früherer Staatsanwalt verliert Beamtenstatus

Das Dienst­ge­richt für Rich­ter- und Staats­an­wäl­te hat den AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten und frü­he­ren Staats­an­walt Tho­mas Seitz aus dem Be­am­ten­ver­hält­nis ent­fernt. Das beim Land­ge­richt Karls­ru­he an­ge­sie­del­te Ge­richt traf diese Ent­schei­dung auf­grund münd­li­cher Ver­hand­lung vom 13.08.2018. Eine Be­grün­dung des Ur­teils liegt bis­lang nicht vor (Az.: RDG 1/17).




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So 15. Okt 2023, 21:08

...dazu ergänzend ... um auch diesbezüglich "grammatisch vorwärts und rückwärts zu lesen ( Quk) " ..
jura-online.de hat geschrieben :
Sind deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig?

Der EuGH kritisiert die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft.
  • Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
    § 146 GVG

Damit sind sie weisungsgebunden. Solche Weisungen können für jede staatsanwaltliche Tätigkeit in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht getroffen werden. Welcher Antrag soll gestellt werden, wie soll das Recht im konkreten Einzelfall ausgelegt werden, soll Ermessen ausgeübt werden – wenn ein Vorgesetzter eines Staatsanwalts hier eine Weisung trifft, muss er sie befolgen. Um wen es sich überhaupt um Vorgesetzte handelt, ist in § 147 GVG geregelt: Danach ist die Bundesjustizministerin gegenüber dem Generalbundesanwalt und den Bundesanwälten weisungsbefugt, auf Landesebene sind das die jeweiligen Justizminister. Anschließend kommen in der Hierarchie die Generalstaatsanwälte der Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten. Beim Landgericht ist der Leitende Oberstaatsanwalt zu Weisungen befugt, der über den einzelnen Oberstaatsanwälten - sprich Leiter einzelner Abteilungen - steht. Diese wiederum können gegenüber den einzelnen Staatsanwälten Weisungen erteilen.

Als Staatsanwalt hat man den erteilten Weisungen nachzukommen, schließlich handelt es sich um eine interne Weisung innerhalb eines Beamtenverhältnisses.
beck- aktuell hat geschrieben :
LG Karlsruhe: AfD-Politiker und früherer Staatsanwalt verliert Beamtenstatus


Seitz hatte im Rahmen von Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 im Internet unter anderem Begriffe wie "Quotenneger" und "Gesinnungsjustiz" verwendet . Damit verletzte er nach Auffassung des baden-württembergischen Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus. Das Richterdienstgericht bestätigte diese Einschätzung nun. Der beklagte Staatsanwalt kann innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils Berufung einlegen. Über diese muss der beim Oberlandesgericht Stuttgart angesiedelte Dienstgerichtshof entscheiden.
Zuletzt geändert von Timberlake am So 15. Okt 2023, 21:32, insgesamt 2-mal geändert.




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Stefanie
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So 15. Okt 2023, 21:31

Das Bundesverfassungsgericht kann als Judikative sogar mit dem Antrag einer natürlichen Person , also einer Person wie Du und ich , das Verbot einer politischen Partei beschließen. Zumindest nach meinem Wissen...

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 43
(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist (Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Der Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung kann hilfsweise zu einem Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, gestellt werden.
(2) Eine Landesregierung kann den Antrag nur gegen eine Partei stellen, deren Organisation sich auf das Gebiet ihres Landes beschränkt.



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Timberlake
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So 15. Okt 2023, 21:50

.... "kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden"..


... was ja dann tatsächlich darauf hinausläuft , das "natürliche Personen" das nicht können. Wenn es also im Lexikon des Jura Forum heißt ..
  • " Die Judikative wird nicht von selbst tätig, sondern handelt erst dann, wenn eine natürliche oder juristische Person Klage erhebt (Dispositionsmaxime) oder die Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen einen Gesetzesverstoß vorgeht (Akkusationsprinzip)"
.. so scheint sich zumindest dieszüglich das Forum zu irren. Deshalb vermutlich auch der Umweg über eine Petition an den Bundesrat, weil dergleichen für eine natürliche Person unmöglich.
Zuletzt geändert von Timberlake am So 15. Okt 2023, 22:03, insgesamt 1-mal geändert.




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Stefanie
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So 15. Okt 2023, 22:02

Timberlake, wir als natürliche Personen können nicht so einfach vor das Bundesverfassungsgericht gehen und klagen oder Anträge stellen. Das geht nur in einem einzigen Fall, mit der Verfassungsbeschwerde. Und vorher muss erst der normale Gerichtsweg durchlaufen sein. Und selbst dann wird nur ein Bruchteil vom Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Im Strafrecht ermittelt die Staatsanwaltschaft, aber eine Anklage bzw. ein Gerichtsverfahren gibt es erst dann, wenn ein Gericht die Anklage zulässt.

Dagegen kannst Du Deinen Nachbarn so oft Du willst vor einen Zivilgericht verklagen. Wird nur richtig teuer für Dich.



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Timberlake
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So 15. Okt 2023, 22:20

Nun ja , ich habe mich mit dieser Thematik zugegebener Maßen erst im Verlauf unserer Diskussion näher befasst. Mir ist das alles zu „trocken“ , als das ich da große Lust verspüre , mich im Paragraphendschungel zu verlieren. Spannend sind für mich vielmehr Sachen , die man „philosophisch vorwärts und rückwärts lesen kann“. Sachen wie ..

Die Demokratie kann von der AfD abgeschafft werden.
Die Demokratie kann die AfD schaffen.


Dazu nur mal zum Vergleich ..
tagesschau.de hat geschrieben :
"Wir müssen wachsam sein"

tagesschau.de: Am 30. Januar 1933 kam Hitler an die Macht, nicht durch einen gewaltsamen Umsturz, sondern durch einen regulären Regierungswechsel. Wie konnte es dazu kommen?

Andreas Wirsching: Es gab zwei wichtige Voraussetzungen für die Machtübernahme: Zum einen war die parlamentarische Demokratie seit 1932 nicht mehr wirklich funktionsfähig. Es gab zahlreiche Regierungswechsel, dadurch entstand ein Machtvakuum. Und zum anderen war die NSDAP eine Massenbewegung geworden, sowohl auf der Straße als auch im Parlament.
  • "Erzähle mir die Vergangenheit, und ich werde die Zukunft erkennen"
    Konfuzius




Jonas Kahnwald
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Mo 30. Okt 2023, 20:35

Wie soll eine AfD (eine zugelassene demokratische Partei innerhalb eines demokratischen Systems) die Demokratie "abschaffen"?

Macht doch 0 Sinn dieser Satz.




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Jörn Budesheim
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Mo 30. Okt 2023, 21:01

Die Amadeu Antonio Stiftung ist eine deutsche gemeinnützige Organisation, die sich für die Förderung von Demokratie, Toleranz und gegen Rechtsextremismus und Rassismus einsetzt. Die Stiftung wurde im Jahr 1998 gegründet und ist nach Amadeu Antonio benannt, einem Angolaner, der 1990 in Deutschland Opfer eines rassistischen Angriffs wurde und später an den Folgen dieses Angriffs verstarb.
Verfassungsfeindlichkeit: Was ist demokratiefeindlich an der AfD?

Die AfD wird zwar demokratisch gewählt, dabei ist die Ausrichtung der rechtsradikalen Partei und viele Äußerungen ihrer Vertreter*innen alles andere als demokratisch. Was ist verfassungsfeindlich an der AfD?

Wer demokratisch gewählt wird, muss nicht demokratisch sein. Das zeigt das Beispiel der AfD ziemlich deutlich. Die selbsternannte Alternative für Deutschland betreibt Wahlkämpfe, ihre Vertreter*innen haben parlamentarische Ämter inne und sie tritt als „bürgerliche“ Partei in einem demokratischen System auf. Die AfD bezeichnet sich selber gerne als „Volkspartei“. Ihre politischen Ziele versucht sie dabei jedoch mit hetzerischen und rassistischen Worten und Inhalten gegen politisch-ideologische Feindbilder auf parlamentarischer, wie auch gesellschaftlicher Ebene umzusetzen ...

https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/ ... afd-95277/




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Quk
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Mo 30. Okt 2023, 23:19

Jonas Kahnwald hat geschrieben :
Mo 30. Okt 2023, 20:35
Wie soll eine AfD (eine zugelassene demokratische Partei innerhalb eines demokratischen Systems) die Demokratie "abschaffen"?

Macht doch 0 Sinn dieser Satz.
Indem sie eine ausreichend große Mehrheit schafft, durch das ihr gesetzlich erlaubt ist, das Grundgesetz zu ändern. Salami-Scheiben-Taktik. Man sah das auch in der Türkei, in Ungarn, Polen ... Stück für Stück werden in den Institutionen der Gewaltenteilung eigene Mehrheiten geschaffen. Sogar die 4. Gewalt, die Presse, kann man einschränken. Man braucht dazu nur ausreichend Macht. Wenn die Mehrheit keine Demokratie will, dann ist die Demokratie auch nicht mehr zu retten, würde ich sagen.




Jonas Kahnwald
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Mo 30. Okt 2023, 23:53

Das ist eine äußerst utopische Vorstellung, selbst wenn das Grundgesetz verändert würde, wäre es immer noch innerhalb einer Demokratie und wenn die AfD die Mehrheit hätte, wäre das ja auch demokratisch gewählt - eine Partei kann keine Demokratie abschaffen, das wäre ja so, als wenn man behaupten würde, der Thomas Müller könnte FC Bayern abschaffen.




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Jörn Budesheim
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Di 31. Okt 2023, 06:18

Hitler wurde zwar nicht von der deutschen Bevölkerung gewählt, kam aber in der damaligen Demokratie auf legale Weise an die Macht. Natürlich kann man die Verhältnisse von damals nicht einfach auf heute übertragen, aber es zeigt, dass die Demokratie auf "legale" Weise quasi von innen heraus zerstört werden kann.
1933 kommt Hitler an die Macht und verwandelt Deutschland in eine Diktatur. Wie kam die Nazipartei an die Macht und wie konnte Hitler seine Gegner ausschalten?

https://www.annefrank.org/de/anne-frank ... -diktatur/




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Jörn Budesheim
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Di 31. Okt 2023, 06:23

"Wenn gewählte Abgeordnete heute die Parlamente, in denen sie sitzen, vorführen und lächerlich machen, dann ist das der Versuch, die Demokratie von innen zu zerstören."

(Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier)




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