Um dazu auf das, im vorigem Beitrag erwähnte Beispiel zurückzukommen, und zwar das die Betreiber sozialer Netzwerke zur Gegendarstellung verpflichtet sind, sofern dieses Verlangen durch eine unabhängige Instanz geprüft wurde.
Jörn P Budesheim hat geschrieben : ↑ Do 17. Jul 2025, 20:33
Dass Trump irgendwo irgendetwas behauptet – selbst wenn es als Entgegnung auf eine andere Aussage gemeint ist –, hat mit dem vorgeschlagenen Verfahren schlicht nichts zu tun. Eine Gegendarstellung im rechtlichen Sinne – wie sie in dem Vorschlag gemeint ist – wäre ein definierter, formal gebundener Vorgang, nicht einfach irgendeine Äußerung. Gerade deshalb halte ich den Verweis auf eine „Pervertierung“ des Gegendarstellungsrechts durch Trump für irreführend. Was er tut, hat mit einem solchen Recht nichts zu tun.
Teil des Vorschlags ist nach meinem Verständnis ja gerade, dass eine unabhängige Instanz prüft, ob überhaupt eine berechtigte Gegendarstellung vorliegt. Was das im Detail bedeutet, bleibt im Text zwar offen – aber entscheidend ist: Es soll sich nicht um eine beliebige politische Replik handeln, sondern um einen überprüften und geregelten Vorgang – jedenfalls nach meinem Verständnis des Vorschlags.
So verstehe ich, zumindest vor diesem Hintergrund nicht, warum du meinen Verweis, auf eine „Pervertierung“ des Gegendarstellungsrechts durch Trump für irreführend hältst.
fr.de hat geschrieben :
Donald Trump wirft Demokraten im Wahlkampf erneut Kindstötung vor
Tucson – Die TV-Debatte zwischen Kamala Harris und Donald Trump verließ die Demokratin als durch Umfrageergebnisse deklarierte Gewinnerin. Unter anderem auch, weil Trump mit seinen Aussagen bei vielen Menschen auf Unverständnis stieß. So erhielt beispielsweise seine Bemerkung darüber, dass Migranten Katzen und Hunde essen, vielfach Kritik. Doch auch seine Aussage bezüglich Abtreibungen erhielt viel Aufmerksamkeit. Nun wiederholt er diese, obwohl sie bereits im ABC-Faktencheck revidiert wurde, am Donnerstag (12. September) bei einer Wahlkampfveranstaltung in Tucson, Arizona.
Darin behauptet Trump, der für das Präsidentenamt in den US-Wahlen kandidiert, dass Mütter ihre Babys in einigen Staaten nach der Geburt töten würden. In Arizona sagte er Berichten des britischen The Indepentent zufolge zu seinen Anhängern: „Kamala Harris sagte, kein Staat erlaube Abtreibungen im neunten Monat, was eine komplette Lüge ist – Sie machen es, sie machen es. Und in manchen Fällen sogar nach der Geburt.“
Gehe ich doch einmal davon, dass die Gegendarstellung von Trump, zu dem, was Kamala Harris zur Abtreibung sagte, eben nicht zuvor von einer unabhängigen Instanz geprüft wurde. Ganz im Gegenteil. Waren doch in den USA Schwangerschaftsabbrüche gemäß dessen,
ab wann ein Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig war, also ab der 23./ 24. Schwangerschaftswoche, grundsätzlich verboten. Trump hat also das Recht Gegendarstellung nicht nur bloß zur Verbreitung einer Lüge missbraucht, in dem er auf Grundlage dessen Kamala Harris der Lüge bezichtigt hat, hat er mehr noch Kamala Harris diffamiert. Deshalb mein Verweis auf eine „Pervertierung“ des Gegendarstellungsrechts durch Trump.
Ich rede hierbei allerdings nicht von Recht auf Gegendarstellung, wie im vorigen Beitrag erwähnt, bezogen auf die EU und die Betreiber sozialer Netzwerke , im Besonderen, sondern von einem Recht auf Gegendarstellung im Allgemeinen. Sollte man doch meiner Meinung nach ganz grundsätzlich das Recht auf Gegendarstellung mit der Prüfung durch eine unabhängige Instanz verknüpfen. Wenn nicht unmittelbar mit eigenen Augen, wie bei der angeblichen Rekordzahl an Zuschauern bei Trumps erster Vereidigung, dann zumindest mittelbar, in dem man sich dazu zuvor bei unabhängigen Instanzen informiert.In diesem Sinne versuche ich übrigens meine Gegendarstellungen hier im Forum zu verfassen.Mal soeben, nach der Methode Trump, etwas nach Gutdünken aus den Ärmeln geschüttelt ist da der Regel nichts. Da steckt zumeist eine mehr oder weniger aufwendige Recherche dahinter.