Recht auf Gegendarstellung

Dieser Teil des Forums befaßt sich mit politischen, sozialen und historischen Aspekten der aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten.
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Timberlake
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Do 17. Jul 2025, 13:38

Consul hat geschrieben :
Do 17. Jul 2025, 09:07
Stefanie hat geschrieben :
Do 17. Jul 2025, 08:48
Mein Aufreger der letzten Tage:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ek ... am,Ur1TB8E

…Ab dem dritten Tag nimmt das Thema Abtreibung Fahrt auf
Brosius-Gersdorf: Was sagt sie wirklich über Abtreibungen?
Diesen Vorgang eines Zeitgeschehens aufgreifend, möchte ich hier folgende parlamentarische Anfrage an die Europäische Kommission sowie dessen Antwort darauf zur Diskussion stellen. Gerne übrigens mit weiteren Beispielen aus der EU und darüber hinaus.

europarl.europa.eu hat geschrieben :

Recht auf Gegendarstellung in sozialen Netzwerken


Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001094-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Christian Ehler (PPE)

Soziale Netzwerke werden verstärkt für gezielte Desinformationskampagnen missbraucht. Ein denkbares Instrument, um politisch motivierte Falschmeldungen einzudämmen, wäre ein Recht auf Gegendarstellung, wie es zum Beispiel das deutsche Presserecht kennt. Hierbei käme es darauf an, dass eine Gegendarstellung bzw. Richtigstellung auf eine Weise in dem jeweiligen sozialen Netzwerk verbreitet würde, die dem ursprünglichen Inhalt vergleichbar wäre. Die regulären Interaktionsmöglichkeiten in sozialen Netzwerken erreichen dagegen meist nur einen wesentlich kleineren Adressatenkreis.

Der unionsrechtliche Rahmen für die Dienstleistungen sozialer Netzwerke wird durch die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG) bestimmt.

Wäre es — einen entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt — nach Rechtsauffassung der Kommission den Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr möglich, die Betreiber sozialer Netzwerke auf Verlangen zu Gegendarstellungen in vergleichbarer Aufmachung zu verpflichten, sofern dieses Verlangen durch eine unabhängige Instanz geprüft wurde?



Antwort von Frau Gabriel im Namen der Kommission

Die Kommission weist die Frau Abgeordnete darauf hin, dass politisch motivierte Falschmeldungen in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG fallen, sofern sie rechtwidrige Inhalte umfassen. Laut Analyse der hochrangigen Expertengruppe für Fake News und Online-Desinformation[1] zählen rechtswidrige Äußerungen wie Verleumdung, Hetze oder Aufstachelung zu Gewalt jedoch nicht zur Desinformation. Für nicht rechtswidrige Desinformation ist die Richtlinie 2000/31/EG also nicht einschlägig.

In Artikel 14 der genannten Richtlinie wird der Ausschluss der Anbieter von Vermittlungsdiensten (sog. Hosting-Dienste) von der Verantwortung für rechtswidrige Informationen, die von Dritten eingegeben werden, harmonisiert. Die Anbieter solcher Dienste können nicht zur Verantwortung gezogen werden, sofern sie keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information haben und sobald sie davon Kenntnis oder Bewusstsein erlangen, unverzüglich tätig werden, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.

Zudem können die Mitgliedstaaten nach Artikel 15 der Richtlinie den Anbietern dieser Dienste keine allgemeine Verpflichtung auferlegen, eine Überwachung vorzunehmen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Zuletzt geändert von Timberlake am Do 17. Jul 2025, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.




Timberlake
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Do 17. Jul 2025, 14:01

Consul hat geschrieben :
Do 17. Jul 2025, 09:07

Brosius-Gersdorf: Was sagt sie wirklich über Abtreibungen?

Zur Erinnerung: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland laut §218 StGB eine Straftat. Sie werden aber laut §218 a nicht bestraft, wenn zuvor eine Beratung stattfindet, drei Tage Bedenkzeit vergehen und der Abbruch in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgt.


Der Politik-Thinktank Polisphere zeichnet nach, wie rechte Netzwerke in Social-Media-Posts gezielt Lügen über die Juristin verbreiteten, dabei besonders den Aspekt der Abtreibung zum Thema machten und Druck auf die Union ausübten. Im Bundestag etwa behauptete die AfD-Politikerin Beatrix von Storch, Brosius-Gersdorf sei für eine "straffreie Abtreibung bis zum 9. Monat". Nichts dergleichen hat die Juristin aber je gesagt.


Tatsächlich vertritt Brosius-Gersdorf eine sachlich-differenzierte Haltung in der Abtreibungsfrage. Zum Verhängnis wurde ihr ein Satz zur Menschenwürde im Grundgesetz, der aus dem Kontext gerissen und falsch interpretiert wurde. Die Juristin hatte bei einer Expertenanhörung im Bundestag argumentiert, dass es "gute Gründe" dafür gebe, dass "die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt".

Aus diesem Satz abzuleiten, sie wäre für eine Legalisierung und Straffreiheit der Abtreibung bis zur Geburt, sei unzutreffend und "stellt eine Verunglimpfung dar", so Brosius-Gersdorf in einer persönlichen Erklärung. Sie stellt darin klar, dass es ihr darum ging, ein verfassungsrechtliches Dilemma aufzuzeigen: "Wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation [Anm. d. R.: ab Einnistung der Eizelle] die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt (...) wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig" - auch nicht bei medizinischer Indikation.

Aus ihren Überlegungen folge aber kein Aufgeben des Lebensschutzes: "Selbst wenn die Menschenwürde erst für den Menschen ab Geburt gelten sollte, wäre das ungeborene Leben nicht schutzlos. Ihm steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu, wofür ich stets eingetreten bin." Ihre wissenschaftlichen Veröffentlichungen würden sich dahingehend auch "nicht missverstehen lassen", das von ihr aufgezeigte "verfassungsdogmatische Dilemma wird verkürzt wiedergegeben."
Dazu nur mal zum Vergleich
fr.de hat geschrieben :
Donald Trump wirft Demokraten im Wahlkampf erneut Kindstötung vor


Tucson – Die TV-Debatte zwischen Kamala Harris und Donald Trump verließ die Demokratin als durch Umfrageergebnisse deklarierte Gewinnerin. Unter anderem auch, weil Trump mit seinen Aussagen bei vielen Menschen auf Unverständnis stieß. So erhielt beispielsweise seine Bemerkung darüber, dass Migranten Katzen und Hunde essen, vielfach Kritik. Doch auch seine Aussage bezüglich Abtreibungen erhielt viel Aufmerksamkeit. Nun wiederholt er diese, obwohl sie bereits im ABC-Faktencheck revidiert wurde, am Donnerstag (12. September) bei einer Wahlkampfveranstaltung in Tucson, Arizona.

Darin behauptet Trump, der für das Präsidentenamt in den US-Wahlen kandidiert, dass Mütter ihre Babys in einigen Staaten nach der Geburt töten würden. In Arizona sagte er Berichten des britischen The Indepentent zufolge zu seinen Anhängern: „Kamala Harris sagte, kein Staat erlaube Abtreibungen im neunten Monat, was eine komplette Lüge ist – Sie machen es, sie machen es. Und in manchen Fällen sogar nach der Geburt.“
Wenn Kamala Harris sagte, kein Staat erlaube Abtreibungen im neunten Monat und Trump gegen darstellt, das ist eine komplette Lüge. Sie machen es, sie machen es. Und in manchen Fällen sogar nach der Geburt, so stellt sich allerdings schon die Frage, ob man das Recht auf Gegendarstellung einschränken sollte. Wurde doch mit dieser Gegendarstellung , dieses Recht auf Gegendarstellung, durch Trump geradezu pervertiert.

Wie dem auch sei, offenbar gilt auch hier das, was im Allgemeinen für Medikamente gilt - „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“

Beispiel
  • Medikamentenallergie
    :!: wichtig ist, in einem Allergiepass zu vermerken, gegen welche Medikamente eine Allergie besteht, und ihn immer bei sich zu tragen. So können Ärztinnen und Ärzte im Notfall auf die enthaltenen Informationen zurückgreifen.
Risiken und Nebenwirkungen, die in einem Pass vermerkt werden. So können "Ärztinnen und Ärzte" im Notfall auf die enthaltenen (Fehl-)Informationen in Trumps Gegendarstellungen zurückgreifen.
Um sich an dieser Stelle mit der Metapher einer Gegendarstellung zu bedienen, von der Blumenberg meint, dass sie das nie erfahrbare, nie übersehbare Ganze der Realität repräsentieren.




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Jörn P Budesheim
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Do 17. Jul 2025, 20:33

Timberlake hat geschrieben :
Do 17. Jul 2025, 14:01
Wurde doch mit dieser Gegendarstellung , dieses Recht auf Gegendarstellung, durch Trump geradezu pervertiert.
In dem Zitat wurde vorgeschlagen, ein Recht auf Gegendarstellung auch für soziale Medien zu installieren – und zwar so, dass die Gegendarstellung eine ähnliche Aufmerksamkeit oder Reichweite erhält wie der ursprüngliche Beitrag.

Meines Erachtens vermischst du hier zwei unterschiedliche Bedeutungen des Begriffs Gegendarstellung: zum einen eine bloße Gegenbehauptung, wie sie in politischen Debatten ständig vorkommt, und zum anderen ein rechtlich geregeltes Verfahren mit klaren Voraussetzungen und Abläufen.

Dass Trump irgendwo irgendetwas behauptet – selbst wenn es als Entgegnung auf eine andere Aussage gemeint ist –, hat mit dem vorgeschlagenen Verfahren schlicht nichts zu tun. Eine Gegendarstellung im rechtlichen Sinne – wie sie in dem Vorschlag gemeint ist – wäre ein definierter, formal gebundener Vorgang, nicht einfach irgendeine Äußerung. Gerade deshalb halte ich den Verweis auf eine „Pervertierung“ des Gegendarstellungsrechts durch Trump für irreführend. Was er tut, hat mit einem solchen Recht nichts zu tun.

Teil des Vorschlags ist nach meinem Verständnis ja gerade, dass eine unabhängige Instanz prüft, ob überhaupt eine berechtigte Gegendarstellung vorliegt. Was das im Detail bedeutet, bleibt im Text zwar offen – aber entscheidend ist: Es soll sich nicht um eine beliebige politische Replik handeln, sondern um einen überprüften und geregelten Vorgang – jedenfalls nach meinem Verständnis des Vorschlags.



Das Thema interessiert dich? Was meinst du dazu? Wir freuen uns auf deine Meinung – melde dich an und diskutiere mit uns.“

Timberlake
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Fr 18. Jul 2025, 14:18

Nur wird nicht das Eine, also Gegenbehauptungen, wie sie in politische Debatten ständig vorkommen durch das Andere, ein geregeltes Verfahren mit klaren Voraussetzungen und Abläufen, bedingt? Ein geregeltes Verfahren mit klaren Voraussetzungen und Abläufen, die meiner Meinung nach überhaupt erst ermöglichen Gegendarstellungen öffentlich zu machen.

spiegel.de hat geschrieben :
Trumps Betrugsmärchen

Seit der verlorenen Wahl im November fabuliert Donald Trump über angebliche Manipulationen – und viele US-Bürger glauben ihm diese Lüge.

Der Demokrat Joe Biden konnte mit mehr als sieben Millionen Stimmen die Präsidentschaftswahl für sich entscheiden. Mehrere Gerichte wiesen Trumps Klagen wegen Wahlbetrugs ab.
Beispielsweise in einer Gegendarstellung, die Lüge Trumps öffentlich zu machen, dass ihm die Wahl 2020 gestohlen wurde. Bedingt durch mehrere Gerichte und nicht zu vergessen über die s.g. „Vierte Gewalt“ den Massenmedien wie Presse, Rundfunk und dem Internet.


Wo wir schon mal dabei sind.

Ich rede hier von nichts geringeren, wie dem Zusammenspiel, der drei Gewalten Legislative, Exekutive und die Judikative. Gewalten, die einander kontrollieren und staatliche Macht begrenzen sollen. Was wäre dazu nicht geeigneter, dass sich die Gewalten dazu Gegendarstellungen bedienen und was wäre für eine unbegrenzte staatliche Macht nicht dienlicher, sich solcher Gegendarstellungen zu entledigen. Vorzugsweise dadurch, das staatliche Macht die drei Gewalten incl. der vierten Gewalt, in ihrem Sinn gleichschaltet. Wie in Russland von Putin exemplarisch vorgeführt und von Trump offenbar angestrebt ...


US-Demokratie unter massivem Druck

Das Undenkbare wird denkbar

Ein Donald Trump mit ungebremster Macht: Wie der US-Präsident die amerikanische Gewaltenteilung untergräbt – mit J. D. Vance, Elon Musk und einem hörigen Kongress an seiner Seite.
...

US-Berufungsgericht: Trump darf Nationalgarde kommandieren

Der US-Präsident feiert einen juristischen Triumph. Es geht um den Einsatz der Nationalgarde im Bundesstaat Kalifornien, den Donald Trump gegen den Widerstand des demokratischen Gouverneurs durchgesetzt hatte.

100 Tage Trump und seine Attacken auf die Wissenschaft

Donald Trump nimmt die Wissenschaft mit radikalen Regulierungsmaßnahmen scharf ins Visier. ...Die Vereinigung der US-Universitätsprofessorinnen und -professoren (American Association of University Professors, AAUP) warnte bereits im Januar vor Selbstzensur: Eingriffe in das Kursprogramm an Universitäten in Florida und Texas zeugten von "Gehorsamseifer" in den Verwaltungen ( zum Vergleich ... Vertrauen in die Wissenschaften)

US-Razzien gegen Einwanderer "Menschen verschwinden"
Vermummte Gestalten, Gewalt gegen Menschen, die weggezerrt werden: So könnte auch Kidnapping aussehen. Doch es sind unter anderem Beamte der US-Einwanderungsbehörde, die so in L.A. auftreten...Der frühere FBI-Agent und Bürgerrechtler Mike German sagt im Guardian, das sende eine klare Botschaft: "Diese Beamten fühlen sich unantastbar - wie die Geheimpolizei autoritärer Regime." Kahlschlag der US-Regierung ,Trump-Regierung schafft Meldeportal gegen Polizeigewalt ab

Trump attackiert unabhängige Medien mit System
Kritische Journalisten werden ausgeschlossen und staatliche Mittel für Rundfunksender gestrichen. Die US-Regierung attackiert einen Grundpfeiler der Demokratie: die Pressefreiheit.


Wovor warnen Wissenschaftler und Ex-Trump-Mitarbeiter?
Der Politikwissenschaftler Francis Fukuyama bezieht seine Warnungen ganz ausdrücklich auf das „Project 2025“: „Ich denke, die Gefahr besteht darin, dass Donald Trump versuchen wird, den öffentlichen Dienst vollständig zu politisieren, sodass die Leute nicht nach ihrem Kompetenz- und Bildungshintergrund ausgewählt werden, sondern nur nach einem Kriterium, nämlich der Loyalität zu Donald Trump.“ Dies sei in dem von der Heritage Foundation veröffentlichten „Project 2025“ festgehalten. „Die Vorstellung, dass man Zehntausende von Beamten entlassen und sie durch politische Loyalisten ersetzen wird, würde meiner Meinung nach das Ende eines kompetenten amerikanischen Staates bedeuten“, so Fukuyama.




Timberlake
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Fr 18. Jul 2025, 15:44

Consul hat geschrieben :
Do 17. Jul 2025, 09:07
Stefanie hat geschrieben :
Do 17. Jul 2025, 08:48
Mein Aufreger der letzten Tage:
Brosius-Gersdorf: Was sagt sie wirklich über Abtreibungen?
Diesen Vorgang eines Zeitgeschehens aufgreifend, möchte ich hier das Recht auf Gegendarstellung zur Diskussion stellen. Gerne übrigens , wie folgend , mit Beispielen aus der EU und darüber hinaus.

europarl.europa.eu hat geschrieben :

Recht auf Gegendarstellung in sozialen Netzwerken


Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001094-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Christian Ehler (PPE)

Soziale Netzwerke werden verstärkt für gezielte Desinformationskampagnen missbraucht. Ein denkbares Instrument, um politisch motivierte Falschmeldungen einzudämmen, wäre ein Recht auf Gegendarstellung, wie es zum Beispiel das deutsche Presserecht kennt. Hierbei käme es darauf an, dass eine Gegendarstellung bzw. Richtigstellung auf eine Weise in dem jeweiligen sozialen Netzwerk verbreitet würde, die dem ursprünglichen Inhalt vergleichbar wäre. Die regulären Interaktionsmöglichkeiten in sozialen Netzwerken erreichen dagegen meist nur einen wesentlich kleineren Adressatenkreis.

Der unionsrechtliche Rahmen für die Dienstleistungen sozialer Netzwerke wird durch die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG) bestimmt.

Wäre es — einen entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt — nach Rechtsauffassung der Kommission den Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr möglich, die Betreiber sozialer Netzwerke auf Verlangen zu Gegendarstellungen in vergleichbarer Aufmachung zu verpflichten, sofern dieses Verlangen durch eine unabhängige Instanz geprüft wurde?



Antwort von Frau Gabriel im Namen der Kommission

Die Kommission weist die Frau Abgeordnete darauf hin, dass politisch motivierte Falschmeldungen in den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG fallen, sofern sie rechtwidrige Inhalte umfassen. Laut Analyse der hochrangigen Expertengruppe für Fake News und Online-Desinformation[1] zählen rechtswidrige Äußerungen wie Verleumdung, Hetze oder Aufstachelung zu Gewalt jedoch nicht zur Desinformation. Für nicht rechtswidrige Desinformation ist die Richtlinie 2000/31/EG also nicht einschlägig.

In Artikel 14 der genannten Richtlinie wird der Ausschluss der Anbieter von Vermittlungsdiensten (sog. Hosting-Dienste) von der Verantwortung für rechtswidrige Informationen, die von Dritten eingegeben werden, harmonisiert. Die Anbieter solcher Dienste können nicht zur Verantwortung gezogen werden, sofern sie keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information haben und sobald sie davon Kenntnis oder Bewusstsein erlangen, unverzüglich tätig werden, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.

Zudem können die Mitgliedstaaten nach Artikel 15 der Richtlinie den Anbietern dieser Dienste keine allgemeine Verpflichtung auferlegen, eine Überwachung vorzunehmen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.




Timberlake
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Sa 19. Jul 2025, 02:58

Um dazu auf das, im vorigem Beitrag erwähnte Beispiel zurückzukommen, und zwar das die Betreiber sozialer Netzwerke zur Gegendarstellung verpflichtet sind, sofern dieses Verlangen durch eine unabhängige Instanz geprüft wurde.

Jörn P Budesheim hat geschrieben :
Do 17. Jul 2025, 20:33

Dass Trump irgendwo irgendetwas behauptet – selbst wenn es als Entgegnung auf eine andere Aussage gemeint ist –, hat mit dem vorgeschlagenen Verfahren schlicht nichts zu tun. Eine Gegendarstellung im rechtlichen Sinne – wie sie in dem Vorschlag gemeint ist – wäre ein definierter, formal gebundener Vorgang, nicht einfach irgendeine Äußerung. Gerade deshalb halte ich den Verweis auf eine „Pervertierung“ des Gegendarstellungsrechts durch Trump für irreführend. Was er tut, hat mit einem solchen Recht nichts zu tun.

Teil des Vorschlags ist nach meinem Verständnis ja gerade, dass eine unabhängige Instanz prüft, ob überhaupt eine berechtigte Gegendarstellung vorliegt. Was das im Detail bedeutet, bleibt im Text zwar offen – aber entscheidend ist: Es soll sich nicht um eine beliebige politische Replik handeln, sondern um einen überprüften und geregelten Vorgang – jedenfalls nach meinem Verständnis des Vorschlags.
So verstehe ich, zumindest vor diesem Hintergrund nicht, warum du meinen Verweis, auf eine „Pervertierung“ des Gegendarstellungsrechts durch Trump für irreführend hältst.

fr.de hat geschrieben :
Donald Trump wirft Demokraten im Wahlkampf erneut Kindstötung vor


Tucson – Die TV-Debatte zwischen Kamala Harris und Donald Trump verließ die Demokratin als durch Umfrageergebnisse deklarierte Gewinnerin. Unter anderem auch, weil Trump mit seinen Aussagen bei vielen Menschen auf Unverständnis stieß. So erhielt beispielsweise seine Bemerkung darüber, dass Migranten Katzen und Hunde essen, vielfach Kritik. Doch auch seine Aussage bezüglich Abtreibungen erhielt viel Aufmerksamkeit. Nun wiederholt er diese, obwohl sie bereits im ABC-Faktencheck revidiert wurde, am Donnerstag (12. September) bei einer Wahlkampfveranstaltung in Tucson, Arizona.

Darin behauptet Trump, der für das Präsidentenamt in den US-Wahlen kandidiert, dass Mütter ihre Babys in einigen Staaten nach der Geburt töten würden. In Arizona sagte er Berichten des britischen The Indepentent zufolge zu seinen Anhängern: „Kamala Harris sagte, kein Staat erlaube Abtreibungen im neunten Monat, was eine komplette Lüge ist – Sie machen es, sie machen es. Und in manchen Fällen sogar nach der Geburt.“
Gehe ich doch einmal davon, dass die Gegendarstellung von Trump, zu dem, was Kamala Harris zur Abtreibung sagte, eben nicht zuvor von einer unabhängigen Instanz geprüft wurde. Ganz im Gegenteil. Waren doch in den USA Schwangerschaftsabbrüche gemäß dessen, ab wann ein Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig war, also ab der 23./ 24. Schwangerschaftswoche, grundsätzlich verboten. Trump hat also das Recht Gegendarstellung nicht nur bloß zur Verbreitung einer Lüge missbraucht, in dem er auf Grundlage dessen Kamala Harris der Lüge bezichtigt hat, hat er mehr noch Kamala Harris diffamiert. Deshalb mein Verweis auf eine „Pervertierung“ des Gegendarstellungsrechts durch Trump.

Ich rede hierbei allerdings nicht von Recht auf Gegendarstellung, wie im vorigen Beitrag erwähnt, bezogen auf die EU und die Betreiber sozialer Netzwerke , im Besonderen, sondern von einem Recht auf Gegendarstellung im Allgemeinen. Sollte man doch meiner Meinung nach ganz grundsätzlich das Recht auf Gegendarstellung mit der Prüfung durch eine unabhängige Instanz verknüpfen. Wenn nicht unmittelbar mit eigenen Augen, wie bei der angeblichen Rekordzahl an Zuschauern bei Trumps erster Vereidigung, dann zumindest mittelbar, in dem man sich dazu zuvor bei unabhängigen Instanzen informiert.In diesem Sinne versuche ich übrigens meine Gegendarstellungen hier im Forum zu verfassen.Mal soeben, nach der Methode Trump, etwas nach Gutdünken aus den Ärmeln geschüttelt ist da der Regel nichts. Da steckt zumeist eine mehr oder weniger aufwendige Recherche dahinter.




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Jörn P Budesheim
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Sa 19. Jul 2025, 12:22

Timberlake hat geschrieben :
Do 17. Jul 2025, 14:01
Wenn Kamala Harris sagte, kein Staat erlaube Abtreibungen im neunten Monat und Trump gegen darstellt, das ist eine komplette Lüge. Sie machen es, sie machen es. Und in manchen Fällen sogar nach der Geburt, so stellt sich allerdings schon die Frage, ob man das Recht auf Gegendarstellung einschränken sollte. Wurde doch mit dieser Gegendarstellung , dieses Recht auf Gegendarstellung, durch Trump geradezu pervertiert.
Das, was Trump da macht, ist halt einfach keine Gegendarstellung. Und deswegen folgt daraus auch nichts, meines Erachtens überhaupt gar nichts, für die Forderung nach dem Recht auf Gegendarstellung in sozialen Medien.



Das Thema interessiert dich? Was meinst du dazu? Wir freuen uns auf deine Meinung – melde dich an und diskutiere mit uns.“

Timberlake
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Sa 19. Jul 2025, 14:22

"Etwas und Anderes sind beide erstens Daseiende oder Etwas"
Hegel .. Wissenschaft der Logik



Unter Bezugnahme auf dieses Zitat von Hegel. Wenn das, was Trump da macht, halt einfach keine Gegendarstellung ist, dann doch wohl ganz sicher was anderes und weil es etwas anderes ist, was ist es aber deiner Meinung nach dann?


"Zweitens ist ebenso jedes ein Anderes."
Hegel .. Wissenschaft der Logik


Wie dem auch sei, weil jedes zugleich ein Anderes ist, so muss das, was Trump da macht, tatsächlich auch irgendwo was anderes , als eine Gegenrede gewesen sein. Das würde dann allerdings auch auf das zutreffen, was tatsächlich eine Gegenrede ist.


"Man meint, durch »Dieses« etwas vollkommen Bestimmtes auszudrücken; es wird übersehen, daß die Sprache, als Werk des Verstandes, nur Allgemeines ausspricht, außer in dem Namen eines einzelnen Gegenstandes; der individuelle Name ist aber ein Sinnloses in dem Sinne, daß er nicht ein Allgemeines ausdrückt, und erscheint als ein bloß Gesetztes, Willkürliches aus demselben Grunde, wie denn auch Einzelnamen willkürlich angenommen, gegeben oder ebenso verändert werden können."
Hegel .. Wissenschaft der Logik


Um an dieser Stelle den Versuch zu unternehmen , in einer Gegenrede Hegel zu widerlegen. Erscheint mir doch im Vergleich dazu, seine Gegenrede, zu dem, was ich meine, und zwar, dass das »Diese« einer Gegenrede, wohlgemerkt im Allgemeinen, etwas vollkommenes Bestimmtes ausgedrückt, doch wenig überzeugend. Wie wollte man sich auch sonst, über das "Recht auf Gegendarstellung" verständigen, wenn nicht alle unter eine Gegendarstellung das Gleiche annehmen. Um dazu auf das zurückzukommen, was deiner Meinung nach Trump nicht macht. Unter der Voraussetzung, was man allgemein hin unter einer Gegendarstellung versteht, hat meiner Meinung nach Trump tatsächlich eine Gegendarstellung gemacht. Eine Gegendarstellung , die das Recht auf Gegendarstellung naturgemäß mit einschließt.




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