Der Umgang mit Alkohol

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Tosa Inu
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Sa 13. Jan 2018, 11:01

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Sa 13. Jan 2018, 07:45
Nun gehen wir in der Regel davon aus, dass wir nur für Dinge bestraft werden können, für die wir auch verantwortlich gemacht werden können.
Ich hoffe nicht.
Es gibt ja noch das, was man Gewissen nennt und selbst wenn ein gefühltes Vergehen keine strafrechtlichen Konsequnezen hat, das Gewissen drückt und drückt.



„Die Tiere machen einen ja nachdenklich. Wir gehen doch noch außerdem zum Friseur u. begaunern die Kundschaft, sonst alles ebenso. Sich lausen u. wichsen, – Kinder, Kinder! Das nennt sich Schöpfung!“ (Gottfried Benn, im Brief, nach Zoobesuch der Affen)

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iselilja
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Sa 13. Jan 2018, 11:11

Tosa Inu hat geschrieben :
Sa 13. Jan 2018, 11:01
Jörn Budesheim hat geschrieben :
Sa 13. Jan 2018, 07:45
Nun gehen wir in der Regel davon aus, dass wir nur für Dinge bestraft werden können, für die wir auch verantwortlich gemacht werden können.
Ich hoffe nicht.
Es gibt ja noch das, was man Gewissen nennt und selbst wenn ein gefühltes Vergehen keine strafrechtlichen Konsequnezen hat, das Gewissen drückt und drückt.
Genau das ist der relevante Punkt.

Man ist in mehrfacher Hinsicht gestraft, wenn einem sowas passiert. Erstens das eigene Gewissen, was nagt. Deshalb heißt es ja auch jemanden auf dem Gewissen haben - das lässt einen nicht mehr los.
Zweitens die Missachtung der Menschen um dich herum, auch wenn sie es nicht aussprechen, man kann in ihren Gesichtern erkennen, wie sie dieses Ereignis bewerten. Und drittens kommt auch noch eine juristische Strafe hinzu, wenn ein Aspekt gegeben ist, wonach diese Ereignis hätte verhindert werden können. Bspw. Alkoholkonsum.




Tosa Inu
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Sa 13. Jan 2018, 11:27

iselilja hat geschrieben :
Sa 13. Jan 2018, 11:11
Genau das ist der relevante Punkt.

Man ist in mehrfacher Hinsicht gestraft, wenn einem sowas passiert. Erstens das eigene Gewissen, was nagt. Deshalb heißt es ja auch jemanden auf dem Gewissen haben - das lässt einen nicht mehr los.
Zweitens die Missachtung der Menschen um dich herum, auch wenn sie es nicht aussprechen, man kann in ihren Gesichtern erkennen, wie sie dieses Ereignis bewerten. Und drittens kommt auch noch eine juristische Strafe hinzu, wenn ein Aspekt gegeben ist, wonach diese Ereignis hätte verhindert werden können. Bspw. Alkoholkonsum.
Und, viertens, das noch mal innerlich spiegelnd und verstäkend, die eigenen Projektionen auf die anderen. Sprich, man sieht in den Gesichtern eben auch segr oft, was man sehen will/zu sehen befürchtet. Das ist keine Lappalie, weil das Wesentliche sich ohnehin in uns aspielt.



„Die Tiere machen einen ja nachdenklich. Wir gehen doch noch außerdem zum Friseur u. begaunern die Kundschaft, sonst alles ebenso. Sich lausen u. wichsen, – Kinder, Kinder! Das nennt sich Schöpfung!“ (Gottfried Benn, im Brief, nach Zoobesuch der Affen)

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Jörn Budesheim
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Sa 13. Jan 2018, 11:30

Tosa Inu hat geschrieben :
Sa 13. Jan 2018, 11:01
Jörn Budesheim hat geschrieben :
Sa 13. Jan 2018, 07:45
Nun gehen wir in der Regel davon aus, dass wir nur für Dinge bestraft werden können, für die wir auch verantwortlich gemacht werden können.
Ich hoffe nicht.
Es gibt ja noch das, was man Gewissen nennt und selbst wenn ein gefühltes Vergehen keine strafrechtlichen Konsequnezen hat, das Gewissen drückt und drückt.
Du hoffst nicht, dass wir nur für das belangt werden können, was wir auch verantworten? Oder was hoffst du nicht?




Tosa Inu
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Sa 13. Jan 2018, 11:51

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Sa 13. Jan 2018, 11:30
Du hoffst nicht, dass wir nur für das belangt werden können, was wir auch verantworten? Oder was hoffst du nicht?
Ich hoffe und denke nicht, dass die Frage, ob man mich erwischt, oder nicht, das moralische Leitmotiv der meisten Handlungen ist.



„Die Tiere machen einen ja nachdenklich. Wir gehen doch noch außerdem zum Friseur u. begaunern die Kundschaft, sonst alles ebenso. Sich lausen u. wichsen, – Kinder, Kinder! Das nennt sich Schöpfung!“ (Gottfried Benn, im Brief, nach Zoobesuch der Affen)

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Jörn Budesheim
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Sa 13. Jan 2018, 12:36

Ah, okay.




Segler
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So 14. Jan 2018, 20:36

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Di 9. Jan 2018, 18:10
Dazu fällt mir folgende ethische Debatte ein: Ist es moralisch verwerflich "Glück" zu haben? Dazu stelle man sich zwei Szenarien vor:
  • Herr A trinkt, steigt in sein Auto und fährt in Schlangenlinien nach Hause. Kommt zuhause an und geht schlafen.
  • Herr B trinkt, steigt in sein Auto und fährt in Schlangenlinien nach Hause. Kommt nicht zu hause an sondern baut einen schweren Unfall, der einem Fußgänger, der zufällig seinen Weg kreuzte, das Leben kostet.
De facto haben sich Herr A und Herr B komplett identisch verhalten, ... bis auf den Unterschied, dass das eine Verhalten ohne Folgen blieb, das andere tödlich endete. (Wie) ist es möglich, dass zwei Menschen trotz identischem Verhalten, ganz unterschiedliche Schuld auf sich laden?
Pflicht und Schuld stehen in einem Zusammenhang, aber sie sind nicht identisch. Ohne Schuld gibt es keine Pflicht, ohne Pflicht keine Schuld. Das eine ist notwendige Voraussetzung für das andere.

Herr A hat Regeln und damit seine Pflichten verletzt.
Herr B hat zusätzlich erheblichen Schaden angerichtet.

Beide haben Schuld auf sich geladen. Diese wird aber nicht nur durch die Pflichtverletzung, sondern auch durch die Konsequenzen der Handlung bestimmt. Aufgrund der Handlungsfolgen hat sich Herr B wesentlich mehr Schuld aufgeladen als Herr A. Wie man an diesem Beispiel sehen kann, ist die Schuld auch von kontingenten Ereignissen, die sich den Entscheidungen des Handelnden entziehen, abhängig.




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