Diese Formulierung ist nicht so falsch:
"juristisch gesehen ist es völlig korrekt in diesem fall von einer einschränkung zu sprechen. auch wenn sie in diesem fall völlig gerechtfertigt ist."
Es wird permanent in Grundrechte eingegriffen. Z.B. Berufsregelungen, Berufsausübungsregelungen usw. Das ist zulässig, weil es das Grundrecht vorsieht, ist aber eine zulässige Einschränkung, es kann halt nicht jeder so mir nichts dir nichts, als Arzt tätig werden.
Ebenso die gesetzlichen Regelungen zur Anmeldung von Demonstrationen. Die Schulpflicht ist eine Einschränkung der elterlichen Sorge. Usw. Art. 14 Eigentum hat sogar den Grundsatz Eigentum verpflichtet als Inhalt. Enteignungen sind unter strengen Voraussetzungen möglich. Es ist eine Einschränkung dieses Grundrechtes.
Oder die persönliche Freiheit in Art. 2 GG, natürlich ist eine Gefängnisstrafe ein Einschränkung oder sogar ein zeitweilige Entzug der persönlichen Freiheit, aber ist zulässig.
Wenn einzelne Grundrechte kollidieren, wie hier zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 mit der Versammlungsfreiheit, muss abgewogen werden. Mal zugunsten des einen Grundrechts, mal zu Gunsten des anderen.
Bei der Kunstfreiheit ist das Problem immer vorhanden. Die Kunstfreiheit ist nicht durch Gesetz einschränkbar (anders wie Art. 2 und Art. 8 Versammlungsfreiheit), aber es gibt immer wieder ein Zusammenprallen mit den Grundrechten anderer, wie das Persönlichkeitsrecht. Es gibt dann eine Prüfung, die hin und her geht, welches Grundrecht in dieser konkreten Situation jetzt mehr Gewicht hat, als das andere, wessen Einschränkung ist größer usw. So läuft das hier auch gerade.
Insofern kann man es auch nicht-juristisch so sagen:
Nur es gibt keine Hierarchie der Grundrechte.Und da diese Rechte zusammenhängen und sie sich gegenseitig konturieren, einschränken und ermöglichen, finde ich es zumindestens irreführend, pauschal von einer Einschränkung der Grundrechte zu sprechen, wenn eins oder mehrere der Rechte zugunsten der anderen begründet und übergangsweise eingeschränkt werden.