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Stefanie
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Di 19. Mai 2020, 13:20

Im Grundgesetz gibt es keine Hierarchie der Grundrechte. Jedes steht gleichberechtigt neben dem anderen. Mit Ausnahme von Art. 1 Menschenwürde, dies hat nach einer alten Lehre schon einen Vorrang, bzw. unter diesem Grundsatz fallen anderen Grundrechte und die Handlungen des Staates haben sich immer auch an Art. 1 zu messen, und nicht an dem einzelnen Grundrecht.

Diese Formulierung ist nicht so falsch:
"juristisch gesehen ist es völlig korrekt in diesem fall von einer einschränkung zu sprechen. auch wenn sie in diesem fall völlig gerechtfertigt ist."

Es wird permanent in Grundrechte eingegriffen. Z.B. Berufsregelungen, Berufsausübungsregelungen usw. Das ist zulässig, weil es das Grundrecht vorsieht, ist aber eine zulässige Einschränkung, es kann halt nicht jeder so mir nichts dir nichts, als Arzt tätig werden.
Ebenso die gesetzlichen Regelungen zur Anmeldung von Demonstrationen. Die Schulpflicht ist eine Einschränkung der elterlichen Sorge. Usw. Art. 14 Eigentum hat sogar den Grundsatz Eigentum verpflichtet als Inhalt. Enteignungen sind unter strengen Voraussetzungen möglich. Es ist eine Einschränkung dieses Grundrechtes.
Oder die persönliche Freiheit in Art. 2 GG, natürlich ist eine Gefängnisstrafe ein Einschränkung oder sogar ein zeitweilige Entzug der persönlichen Freiheit, aber ist zulässig.

Wenn einzelne Grundrechte kollidieren, wie hier zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 mit der Versammlungsfreiheit, muss abgewogen werden. Mal zugunsten des einen Grundrechts, mal zu Gunsten des anderen.
Bei der Kunstfreiheit ist das Problem immer vorhanden. Die Kunstfreiheit ist nicht durch Gesetz einschränkbar (anders wie Art. 2 und Art. 8 Versammlungsfreiheit), aber es gibt immer wieder ein Zusammenprallen mit den Grundrechten anderer, wie das Persönlichkeitsrecht. Es gibt dann eine Prüfung, die hin und her geht, welches Grundrecht in dieser konkreten Situation jetzt mehr Gewicht hat, als das andere, wessen Einschränkung ist größer usw. So läuft das hier auch gerade.

Insofern kann man es auch nicht-juristisch so sagen:
Und da diese Rechte zusammenhängen und sie sich gegenseitig konturieren, einschränken und ermöglichen, finde ich es zumindestens irreführend, pauschal von einer Einschränkung der Grundrechte zu sprechen, wenn eins oder mehrere der Rechte zugunsten der anderen begründet und übergangsweise eingeschränkt werden.
Nur es gibt keine Hierarchie der Grundrechte.



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Jörn Budesheim
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Di 19. Mai 2020, 14:18

Nun kann ich das Recht auf Versammlungsfreiheit allerdings nicht ausüben, wenn ich tot bin.

Wie soll man abwägen, wenn alles gleich wiegt? Abwägen heißt ja, dass die Dinge ein unterschiedliches Gewicht haben.




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Friederike
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Di 19. Mai 2020, 16:10

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Di 19. Mai 2020, 14:18
Nun kann ich das Recht auf Versammlungsfreiheit allerdings nicht ausüben, wenn ich tot bin. Wie soll man abwägen, wenn alles gleich wiegt? Abwägen heißt ja, dass die Dinge ein unterschiedliches Gewicht haben.
Die Gleichrangigkeit aller Grundrechte ist ... eine verfassungsrechtliche/juristische Festlegung? Falls ja, dann müßte man bei der Abwägung die moralische Ebene heranziehen?




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Stefanie
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Di 19. Mai 2020, 19:02

Eine Abwägung bedeutet, welches Grundrecht wiegt in der konkreten Situation schwerer.
Es lässt sich nicht sagen, dass immer die Kunstfreiheit mehr Gewicht hat, als das Persönlichkeitsrecht.
Ist die Versammlungsfreiheit in der konkreten, lebensgefährlichen Lage schwerwiegender, als das Recht auf körperlicher Unversehrtheit. In der sehr kritischen Phase von März bis Ende Ostern wird man sagen können, der Gesundheitsschutz geht vor. Jetzt gibt es Lockerungen, das Recht auf Demonstrationen ist immer noch eingeschränkt, es gibt Auflagen, aber es ist wieder möglich.
In beide Grundrechte kann durch Gesetze eh schon ein eingegriffen werden. Das Infektionsschutzgesetz ist im Moment die Grundlage.
Es muss immer eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt werden.
Es nennt sich praktische Konkordanz.
Praktische Konkordanz
Prinzip zur Lösung von Grundrechtskonflikten. Im Fall einer gegenseitigen Konkurrenz von Grundrechten soll ein Mittelweg gefunden werden, der allen beteiligten Grundrechten gerecht wird, ohne eines der beteiligten Grundrechte zu sehr einzuschränken.

Das ist schwer, und das Bundesverfassungsgericht muss ja auch was zu tun haben :- )



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Jörn Budesheim
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Di 19. Mai 2020, 20:26

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Ich habe mal drei Grundrechte ausgewählt. Es fällt mir schwer zu glauben, dass das Recht einen Verein zu gründen und das Recht auf Leben tatsächlich auf einer hierarchischen Stufe stehen sollen.




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Stefanie
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Di 19. Mai 2020, 21:48

Art. 1 Menschenwürde ist ein Sonderfall. Dies ist durchaus umstritten. Es ist das einzige Grundrecht, in dem das Wörtchen unantastbar steht.

Jedes Grundrecht hat einen anderen Schutzbereich. Jeder ist gleichrangig schützenswert. Hinzukommt unsere Geschichte und die Lehren, die man aus dieser gezogen hat, und aus der Weimarer Reichsverfassung.

Das Recht Vereine zu gründen verfolgt den Grundgedanken einer demokratischen Basis. Als Fundament einer vielfältigen Demokratie. Dieses Grundrecht gewährleistet auch die Gründung und den Bestand politische Parteien. Und auch Gewerkschaften. Oder soziale Organisationen. Oder Kunstvereine.Dieser Artikel ist die Konsequenz aus der Gleichschaltung aller Parteien, Organisationen und Vereine in der Nazizeit. Sozusagen ein gewichtiger Teil zur Verhinderung von totalitäre Herrschaftsformen.
Es ist übrigens eine sog. Deutschengrundrecht. Es bezieht sich im Text ausschließlich auf Deutsche.
Nicht deutsche Menschen müssen auf Art. 2 ausweichen.

Art. 2 (Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Person usw.) enthält die allgemeine Persönlichkeitsrecht.freiheitsrechte. Die Rechtsprechung hat Art. 2 noch erweiterter um das informelle Selbstbestimmungsrecht. Die Grundlage des Datenschutzes.
Wenn Du Dir den Art. 2 durchliest, wird Dir auffallen, dass in diese Rechte stark eingegriffen werden kann. Bei den Vereinen gibt es lediglich Einschränkungen hinsichtlich krimineller Vereinigungen und staatsgefährdende Vereinigungen. Ansonsten darf die sog. Koalitionsfreiheit nicht eingeschränkt werden.

Das eine sichert das individuelle Persönlichkeitsrecht und das andere gewährleistet die Basis unsere Demokratie.
Beides gleich wichtig. Ohne Demokratie keine Unverletzlichkeit der Person, keine Freiheitsrechte. Ohne freie Persönlichkeitsrechte und die Ausübung dieser keine Möglichkeit zur Teilhabe an Vereinen.
Wie kann man daraus eine Hierarchie bilden?

Art. 16 und Art. 11 sind übrigens ebenfalls Konsequenzen unserer Geschichte.



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Jörn Budesheim
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Mi 20. Mai 2020, 07:12

Stefanie hat geschrieben :
Di 19. Mai 2020, 21:48
Wie kann man daraus eine Hierarchie bilden?
Ich muss leben, um einen Verein gründen können. Aber ich muss keinen Verein gründen können, um zu leben. Unter Hierarchie verstehe ich hier weitestgehend so etwas wie einen "logischen Zusammenhang", so dass es einige Rechte gibt, die grundlegender sind und die anderen ergeben sich daraus. Dass z.b. Mann und Frau gleichberechtigt sind, folgt im Grunde bereits aus dem, was zuvor gesagt wurde. Ich will auch keineswegs behaupten, dass wir es komplett mit einer auf dem Kopf stehenden Pyramide zu tun haben, aber die Anordnung der Rechte scheint mir keineswegs zufällig sein zu sein, so dass man die Nummern einfach vertauschen könnte nach Belieben.

Interessant ist auch, dass es zu Beginn um jeden Menschen geht und dann geht es stellenweise um die Deutschen: Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.




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Stefanie
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Mi 20. Mai 2020, 09:31

Ich wehre mich etwas dagegen, die Grundrechte nach Vorrang, oder welches ist gegenüber einem anderen grundlegender zu sortieren und zu werten und zwar abstrakt und generell verbindlich und zwar für alle Grundrechte zueinander.
Herjeh, wer will das Festlegen? Was ist wichtiger Religionsfreiheit, oder Meinungsfreiheit, uih die Diskussion möchte ich nicht führen, auf dieser Ebene. Die Abwägung in konkreten Fällen wird ja vorgenommen.
Die Nummerierung, oder die Reihenfolge gibt dazu auch keinen Anhaltspunkt. Man hat einfach nur durch nummeriert, ab Art. 1 aufwärts.
Dabei übrigens, so wird erzählt, die Abschaffung der Todesstrafe fast vergessen, deshalb steht das weit hinten in Art. 102 und bei der Ewigkeitsgarantie hat man das auch "vergessen". Ich tippe vielmehr darauf, man konnte sich nicht richtig einig werden.

Die Grundrechte geben dem Bürger einen Anspruch darauf, dass der deutsche Staat seine Grundrechte schütze. . Die deutsche Staatsbürgerschaft kann nur der Deutsche Staat entziehen. Die Staatsbürgerschaft eines Italieners, der in Deutschland lebt, kann der deutsche Staat diesem nicht entziehen, dass kann nur Italien. Unser Grundgesetz kann aber nicht eine Verpflichtung für einen anderen Staat regeln. So auch bei Auslieferung.
Die anderen Deutschengrundrechte ergeben sich auch vor dem Hintergrund, in der damals das Grundgesetz erschaffen wurde. Ich sage ja nicht, es ist alles perfekt, und manche Regelungen, wie die Freizügigkeit, haben sich aufgrund EU-Recht geändert.



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Jörn Budesheim
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Mi 20. Mai 2020, 10:27

Stefanie hat geschrieben :
Mi 20. Mai 2020, 09:31
Ich wehre mich etwas dagegen, die Grundrechte nach Vorrang, oder welches ist gegenüber einem anderen grundlegender zu sortieren und zu werten und zwar abstrakt und generell verbindlich und zwar für alle Grundrechte zueinander.
Jörn hat geschrieben : Ich würde meinen, dass unsere Grundrechte nicht irgendwie lose zusammen gewürfelt sind, sondern in einer gewissen Form zusammenhängen und vielleicht sogar so etwas wie eine innere Hierarchie bilden.
...
es einige Rechte gibt, die grundlegender sind und die anderen ergeben sich daraus
...
Ich will auch keineswegs behaupten, dass wir es komplett mit einer auf dem Kopf stehenden Pyramide zu tun haben, aber die Anordnung der Rechte scheint mir keineswegs zufällig sein zu sein
So wie du es darstellst, möchte ich es jedoch gar nicht behaupten. Ich will sagen, dass die Reihenfolge nicht komplett zufällig ist und dass es eine gewisse innere Ordnung gibt. Einige Grundrechte sind eben grundlegender oder allgemeiner, wohingegen andere darauf aufbauen. Zudem: Wenn sich zwei Rechte aus einem dritten ergeben, können diese beiden auf derselben logischen Ebenen liegen, so dass zwischen ihnen keine Hierarchie besteht.

Ich will auch nicht sagen, dass wir es hier mit einer Art Axiomen-System zu tun haben, daher der Hinweis auf die umgedrehte Pyramide, die ich nicht unterstellte.




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Stefanie
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Mi 20. Mai 2020, 20:02

Kurzer Einschub zu was anderem...
Mal wieder einkaufen...diesmal Baumarkt, ein Obi fast um die Ecke bei mir. Ich kenne den Markt, vor allem nachmittags so um 17:00 Uhr in der Woche, normal bis nix los. Zu corona Zeiten... Das neue Freizeitparadies. Voll, verdammt voll, dreimal so viel wie sonst. Alles vertreten, auch Familien, in jeder Abteilung Gewusel. Aber alle hatten Masken an und bemüht Abstand zuhalten, was auch erstaunlicherweise klappte. Flurballet mit Einkaufswagen in Perfektion. Das beste war aber der eine Mitarbeiter...die Fachkraft, nein der König im Bereich, Schrauben, Nägel, Scharniere, Schlösser usw. Ich brauchte eine spezielle große Schraube für das Kopfteil vom Liegestuhl, die war verbogen, und ich hatte sie mit. Zuerst zeigte er mir, wie ich die Größe ermittel, weg war und dirigierte die anderen Kunden. Der wusste auf jede Frage eine Antwort, wo es was gibt, usw. Dann war wieder da und fragte, ob ich es gefunden habe. Ich nein. Guckte sich die Schraube an, seufzte und sagte, die Größe für diese Art gibt es selten, und sie hätten sie nicht, ob ich mal probiert hätte, sie mit einem Hammer wieder gerade zu schlagen. Ich, nein, dann wäre meine Hand hin. Kurzes überlegen von ihm, und er sprintete mit der Schraube los, in einen hinteren Bereich, ich hinter her gehechelt, hörte ein hämmern, kam wieder raus, grinste stolz und die Schraube war wieder gerade. Ich baff, und meinte wie genial sind Sie denn. Er verschmitzt zu mir, ich habe auch einen Schraubstock und weg war er wieder, und regierte und dirigierte sein Königreich mit zufriedenen Untertanen. Der Mann dürfte mein Alter sein, ein volles Geschäft, und trotzdem dieses positive umgehen mit den Kunden. Er war in seinem Element. Der muss heute Abend k.o. nach Hause kommen. Unglaublich beeindruckend.
Obwohl es so voll war, eine Situation ist, die extrem ungewohnt ist, die Regeln einzuhalten sind, waren durchweg alle Mitarbeiter, an Anzahl mehr als sonst, gut drauf. Ich kenne diesen Laden sonst so nicht. Mehrere Kunden sagten das auch, und eine fügte hinzu, dem Baumarkt wird quasi seit Wochen die Türe eingerannt und seit dem ist der Markt so sauber und ordentlich wie nie zu vor. Da hat jemand die Chance ergriffen, Kunden zu binden.
Ich bin immer noch beeindruckt.



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Friederike
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Do 21. Mai 2020, 13:58

Nun soll ein Impfstoff getestet werden, wofür Freiwillige gesucht werden. Der interessanteste bzw. entscheidende Punkt wird erst im letzten Satz erwähnt. Die Ethikkommission (welche?) müsse den Tests noch zustimmen. Ich möchte nicht in der Ethikkommission sitzen und darüber entscheiden müssen.




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Friederike
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Do 21. Mai 2020, 14:14

Man(n) wird zustimmen, sage ich voraus. Und ich würde, nehme ich an, ebenfalls zustimmen. Die Begründung ist der freie Wille zur Entscheidung bei denjenigen, die an der Testung teilnehmen. Über die Risiken (Tod, lebensjange Schädigung der Nieren, der Leber, der Lunge usw.usf.) wird vorher aufgeklärt.

Ich weiß auch gar nicht, wie es anders gehen sollte. So muß doch bei jedem neuen Impfstoff oder auch Medikament verfahren werden.




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Friederike
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So 24. Mai 2020, 16:06

Aktuelle Verkehrsmeldung:

Vorsicht bitte in beiden Richtungen auf der A33 Bielefeld - Osnabrück zwischen Dissener Tunnel und Dissen/Bad Rothenfelde läuft eine Entenmutter mit 10 Küken!

Sie hat noch wohl nicht mitbekommen, daß ihr Lebensraum sich wieder verändert hat.




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Alethos
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Mo 25. Mai 2020, 22:53

Wie niedlich und wie traurig. Eigentlich gehört der Entenmutter die freie Bahn - ohne Autobahn. Naja.. das Wirtschaftswunder kam dazwischen.

In der Schweiz würde ich eine Volksinitiative starten mit dem Titel: "Vortritt auf Autobahnen für Entenmütter und alle anderen verletzlichen Wesen'" 100'000 Stimmen wären mir glaube ich sicher, der Abstimmungserfolg eher nicht. Leider.



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Alle lächeln in derselben Sprache.

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Di 26. Mai 2020, 18:35

Alethos hat geschrieben :
Mo 25. Mai 2020, 22:53
Wie niedlich und wie traurig. Eigentlich gehört der Entenmutter die freie Bahn - ohne Autobahn. Naja.. das Wirtschaftswunder kam dazwischen.
Der Deutschlandfunk titelt eine Langzeitbeobachtung -die lange Zeit der "Corona-Krise": "Keine Normalität, nirgends".
"Normalität" rückt in den Focus der Aufmerksamkeit und meistens wird sie kritisch beleuchtet.
Die Leute kaufen nicht ein wie vor 11 Wochen, sie brauchen weder Bahn noch Flugzeuge - eine Krise der Wirtschaft als Folge der Virusgeschichte. Mobilität und Konsum sind zwei, wie ich finde, wichtige Aspekte dessen, was gegenwärtig noch nicht "normal" ist, hoffentlich aber zur Normalität, der neuen Normalität, wird.




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Friederike
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Mi 27. Mai 2020, 17:15

Nein, wirklich :roll: - niemals verlasse ich meine Wohnung ohne Mundschutz, nehme ihn auch erst wieder ab, sobald ich die Wohnungstür hinter mir geschlossen habe. Und vorhin, während ich durch die Eingangstür einer Apotheke gehe, fällt mir doch auf, daß ich den Mundschutz zuhause vergessen habe. :lol:




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Stefanie
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Mi 27. Mai 2020, 18:24

Ich habe erfahren müssen, dass man sich damit auch etwas verletzen kann. Wenn ich die abnehme verheddert sich oft das Bändchen mit den Bügeln von der Brille. Da mir die Brille wichtiger ist, führt das zu leichten Verrenkungen, damit die Brille nicht runter fällt, bei denen ich zweimal mit dem oberen Rand der Maske an zwei Tagen hintereinander, wo der Draht drin ist, im selben Auge gelandet bin, in der inneren Ecke. Habe das zwar leicht gespürt, mich später zwar über ein leichte jucken gewundert, aber abgehakt. Na ja, gestern morgen hatte ich knatsch rotes Auge, also da wo es weiß sein sollte, war es rot und man sah einen querverlaufende und einen senkrechten Strich, wie Kratzer. Ups. Apotheke Augensalbe geholt, die den Nachteil hat, dass Frau erstmal eingeschränkt was sieht, also Tropfen auf Empfehlung genommen, die ich erst nachmittags abholen konnte. Als ich die abholte, guckte mich eine andere Mitarbeiterin an und fragte einfach, Maske ? Ich, ja, wie peinlich. Sie, da sind sie nicht die einzige. Wie tröstlich.



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Friederike
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Do 28. Mai 2020, 11:42

Bisher ist es mir zwar noch nicht passiert, aber bei meiner Wuschigkeit könnte es leicht passieren. Danke für den Hinweis @Stefanie. Tust Du mir einen Gefallen und schreibst, welche Salbe und welche Tropfen (die Namen) Du in der Apotheke geholt hast (so wie ich Dich verstehe, waren es rezeptfreie Medikamente).




herbert clemens
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Registriert: Di 22. Aug 2017, 14:06

Sa 30. Mai 2020, 21:38

Friederike hat geschrieben :
Mi 27. Mai 2020, 17:15
Nein, wirklich :roll: - niemals verlasse ich meine Wohnung ohne Mundschutz, nehme ihn auch erst wieder ab, sobald ich die Wohnungstür hinter mir geschlossen habe. Und vorhin, während ich durch die Eingangstür einer Apotheke gehe, fällt mir doch auf, daß ich den Mundschutz zuhause vergessen habe. :lol:
Liebe Friederike,
mach doch nicht so ungesunde Sachen,
und laufe mit Mundschutz durch die frische Luft.
Es ist ja richtig, Kontaktbeschränkungen und Abstand halten verringern die Möglichkeit Viren zu übertragen.
Genau so wichtig ist aber das eigene Immunsystem, die eigene Gesundheit postiv aufzubauen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die BRD auch deshalb so gut da steht, weil sie nie die totale Ausgangsperre verhängt hat,
sondern die Zweierbegegnung auf Abstand draußen erlaubt hat.


Für andere Gesichtspunkte zitiere ich noch schnell eine Mail:

28.5.20
eine Woche mit den Enkelkindern als Vordergrundbeschäftigung lieben hinter mir
eine Woche keine Mails und Internetdiskussionen wahrgenommen
keinen Kommentar zu politischen oder philosophischen Einschätzungen
sondern auf die Anforderungen des konkreten Tages, der konkreten Minute reagieren
Training des “Hier und Jetzt”

frische Luft bei geöffneten Fenster
was für ein strahlendes Blau
ein lindes Grün in vielen Schattierungen
die Rosen und Pfingstrosen, ...
verhaltener das Tschilpen der Vögel

“wenn ihr nicht werdet wie die Kinder”
J, 22 Monate alt, läuft auf seinen strammen Beinen mit seinen Ideen in die Welt hinein
Freiheit pur, sein Wille ist ihm Gesetz, seine Bedürfnisse gelten
Orientierung am großen Bruder und Erwachsenen
wenn ihm Inhalte nachahmenswert erscheinen,
den eigenen Möglichkeiten entsprechend wird z.B. L (im September 4 J. alt) ein virtuoser Laufradfahrer
nachgeahmt: ein Rädchen wird geschoben und geschoben,bis die Kraft nachlässt und es hingeworfen wird

die meditativen pädagogischen Betrachtungen muss ich ein anderes Mal fortsetzen
zu viele Mails, die auf Antwort warten.

Liebe...,
ich “arbeite” mich durch die Mails

und verteile jetzt mal interessante Texte zu unserer Sterblichkeitsfrage
und zur auch aus meiner Sicht falschen Behandlung von Kindern weiter.
https://ethik-heute.org/begegnung-mit-d ... sT8XmBqs4Q
Dieser Link ist auch im update zu einer Petition enthalten, die ich früher mal verteilt habe.
https://www.change.org/p/bundeskanzleri ... tm_term=cs

Hier habe ich auch den folgeden Link gefunden und mit Interesse gelesen.

https://bewusst-leben.org/index.php/cor ... -zu-corona

Keine Videos, sondern Texte, so dass mensch sich mit Begründungen auseinandersetzen kann.




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Stefanie
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Registriert: Mi 19. Jul 2017, 20:09

So 31. Mai 2020, 21:42

Kurz zu Corona Tests und die Unterschiede zwischen Theorie, öffentlich geäusserten Wünschen der Politik und die tatsächliche Praxis.
Es gibt hohe Testkapazitäten, die nicht genutzt werden, Reihentestungen, die in kritischen Bereichen durchgeführt werden sollen, was Herr spahn will, die erst angekündigt werden, dann gestrichen werden, wäre ja jetzt nicht mehr nötig und unklare Regelungen der Landesregierung, hier NRW, zu vogeschriebenen Tests bei einem Krankenhausentlass in Heime. Jedesmal Diskussionen mit dem Krankenhaus, und wenn es um eine ambulante Behandlungen geht, z.B. aus der Notaufnahme ohne Übernachtung, wird es ganz schräg., von kennen wir nicht, wollen wir nicht und wo steht das, gibt es alles. Ergebnis : erster Anruf bei mir von der Kollegin eben um 20:40 Uhr, diese dusselige Verfügung noch mal gelesen, zweiter Anruf um 21:25 Uhr, natürlich macht das Krankenhaus es erstmal nicht. Also wieder Quarantäne einrichten.
Es wurden uns schon Bewohner einfach so vor der Tür abgeladen, ohne dass die Kollegen wussten, sie wird aus dem Krankenhaus entlassen, und die Fahrer hatten es noch nicht mal für notwendig gehalten zu klingeln. Natürlich ohne testbefund.
Grummel.



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