Zitate... Was ist erlaubt? Was ist verboten? Gar nicht so einfach! Der folgende Artikel bietet einen ersten Zugang > https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... chtig.htmlTosa Inu hat geschrieben : ↑So 18. Mär 2018, 13:22Ich hätte das Oiriginalzitat, das allerdings über 2,5 Seiten geht und die Frage ist, inwieweit man das so lange zitieren darf. Weiß das einer?Jörn Budesheim hat geschrieben : ↑So 18. Mär 2018, 12:51Hast du dazu einen Link oder etwas anderes in petto? Sofern es für diesen Thread passt.
Alles eine Frage des Kontextes, Ziels und Zwecks, wenn ich recht verstehe.
Philosophische Bücher sind wissenschaftliche Arbeiten, würde ich sagen. Daher dürfen sie auch in größerem Umfang zitiert werden. Allerdings alleine in weiteren wissenschaftlichen Arbeiten, wenn ich richtig verstehe. Das was wir hier machen, ist das eine wissenschaftliche Arbeit im Sinne des Gesetzes? Vermutlich eher nicht, oder?
Dennoch: So wie ich den Artikel verstehe, dürfen wir auch längere Ausschnitte aus philosophischen Texten zitieren, wenn aus dem Zusammenhang des Threads klar wird, dass wir uns mit der fraglichen Arbeit oder Thematik ausführlich beschäftigen. Oder? Wie seht ihr das?
Bei klassischen Texten liegen die Dinge ohnehin anders. Denn wenn sie älter als 70 Jahre sind, dürfen wir Sie bringen, soweit ich richtig informiert bin.