Dynamis hat geschrieben : ↑ Fr 15. Mai 2026, 09:15
Consul hat geschrieben : ↑ Do 14. Mai 2026, 23:00
[Im Kino] erscheinen mir nur reale bewegte Bilder realer Schauspieler, die fiktive Personen darstellen.
Du hast jetzt gerade versehentlich ein Argument für meine Position gegeben. Man kann fiktive Personen wahrnehmen,
weil sie durch reale Schauspieler dargestellt werden.
Nein, denn die wahrnehmbaren Schauspieler stellen fiktive Personen nur dar,
ohne sie dadurch zu sein. Die dargestellten fiktiven Personen bleiben selbst unwahrnehmbar, da es sie gar nicht gibt. Nichtseiendes kann man nicht sehen oder hören!
Dynamis hat geschrieben : ↑ Fr 15. Mai 2026, 09:15
Consul hat geschrieben : ↑ Do 14. Mai 2026, 23:05
Doch, der (subjektive) Inhalt einer Vorstellung oder Wahrnehmung
ist das (quasi-)sinnliche Medium/Mittel, durch welches das Vorgestellte oder Wahrgenommene vorgestellt oder wahrgenommen wird.
Naja, dieser Inhalt wäre dann wohl wiederum auf ein Medium angewiesen. Was ist dann dieses Medium? Die Vorstellung selbst? Die Vorstellung wäre dann also das Mittel, durch welches der Vorstellungsinhalt vorgestellt wird und der Vorstellungsinhalt wäre dann also das Mittel, durch welches der Vorstellungsgegenstand vorgestellt wird. Kann man so machen, aber möglich wäre es auch, dass man Vorstellungsinhalt und Vorstellungsgegenstand identifiziert. Wenn es ein Mittel gibt, "durch welches das Vorgestellte oder Wahrgenommene vorgestellt oder wahrgenommen wird", dann ist es überhaupt kein abwegiger Sprachgebrauch dieses Vorgestellte als "Vorstellungsinhalt" zu bezeichnen.
Ich verweise auf
diesen älteren Beitrag von mir und insbesondere das in diesem Zusammenhang sehr wichtige Twardowski-Zitat.
Nein, der Inhalt ist nicht selbst "wiederum auf ein Medium angewiesen".
Der subjektiv erlebte und als Vorstellungsmedium fungierende Vorstellungsinhalt besteht in geistigen "Bildern" oder "Phantasmen", die eigentlich simulierte, "virtuelle" Sinneseindrücke sind.
Der Inhalt und der Gegenstand einer Vorstellung sind stets verschieden.
(Der Vorstellungsinhalt kann zum Gegenstand einer
inneren Wahrnehmung werden, während der Vorstellungsgegenstand nur dann zum Gegenstand einer
äußeren Wahrnehmung werden kann, wenn er existiert, real ist.)
Twardowski unterscheidet feinsinnigerweise zwischen dem
Vorstellungsinhalt als dem
in der Vorstellung (dem Vorstellungsakt) Vorgestellten und dem
Vorstellungsgegenstand als dem
durch die Vorstellung (den Vorstellungsakt) Vorgestellten.
"Was besagt also, fragen wir, jenes Vergegenwärtigen im Bild, kurzweg, was besagt das bildliche Vorstellen?
Wir unterscheiden bei jedem solchen Vorstellen Bild und Sache. Die Sache ist der von der Vorstellung gemeinte Gegenstand, und dieser ist in weiterer Folge und vermöge der mitverflochtenen qualitativen Charaktere (der intellektiven oder Gemütscharaktere) der für seiend gehaltene (z.B. der erinnerte oder erwartete) oder der für unwirklich gehaltene, wie in der bewussten Fiktion, oder der bezweifelte, erwünschte, erfragte, erhoffte, befürchtete Gegenstand usw. Von diesen Charakteren sehen wir jetzt ab, nur das Meinen müssen wir festhalten. Wenn das Berliner Schloss uns im Phantasiebild vorschwebt, so ist eben das Schloss zu Berlin die gemeinte, die vorgestellte Sache. Davon unterscheiden wir aber das vorschwebende Bild, das natürlich kein wirkliches Ding und nicht zu Berlin ist. Das Bild macht die Sache vorstellig, ist aber nicht sie selbst. Wir merken schon hier, dass dieses Bild in einem ganz anderen Sinn erscheint als die Sache und dass, wenn beide als in der Phantasie vorgestellt bezeichnet werden, eine bedenkliche Äquivokation vorliegt."
(Husserl, Edmund. Phantasie, Bildbewusstsein, Erinnerung: Zur Phänomenologie der anschaulichen Vergegenwärtigungen. Texte aus dem Nachlass (1898-1925). Hrsg. v. Eduard Marbach. The Hague: Martinus Nijhoff Publishers, 1980. S. 18)
Dynamis hat geschrieben : ↑ Fr 15. Mai 2026, 09:15
Ich kann schon verstehen, worauf diese Unterscheidung zwischen Vorstellungsinhalt und Vorstellungsgegenstand hinauslaufen soll. Ungefähr so: Es ist natürlich ein Unterschied, ob ich mit meinem Auge einen Splitter wahrnehme oder ob dieser Splitter
in meinem Auge ist. Genauso ist es auch ein Unterschied, ob ich mir einen Gegenstand vorstelle oder ob dieser Gegenstand als Vorstellungsinhalt
in meiner Vorstellung ist. So könnte man jedenfalls aufgrund der Analogie argumentieren. Nun, argumentieren wir mal so. Dann lässt sich daraus wiederum ein Argument basteln, um nachzuweisen, dass Jörns Position zumindest nicht selbstwidersprüchlich ist. Wenn Sherlock Holmes, unser fiktiver Vorstellungsgegenstand, nicht
in der Vorstellung selbst enthalten ist, dann ist es durchaus möglich eine Ontologie zu entwickeln, in der Sherlock Holmes als existierender Gegenstand
unabhängig von der Vorstellung (wenn auch konventionsabhängig) existiert.
Wie gesagt, der Vorstellungsgegenstand und der Vorstellungsinhalt sind immer verschieden, und Ersterer ist niemals Teil des Letzteren.
Eine Vorstellung
als Vorstellungsvorgang kann ohne einen
existenten Vorstellungsinhalt nicht stattfinden, aber sehr wohl ohne einen
existenten Vorstellungsgegenstand.
Wenn der Vorstellungsgegenstand nicht existiert, dann existiert er
als nichts und nirgends, also auch nicht
als Vorstellungsinhalt oder "in der Vorstellung". Kein existierender Vorstellungsinhalt einer Holmes-Vorstellung
ist Holmes oder
heißt "Holmes".