Immanuel Kant: Der ewige Frieden
Verfasst: Do 14. Dez 2017, 06:51
Was liegt in einem Philosophie-Forum näher, als sich dem gewichtigen Thema Frieden mit einer Schrift von einem sehr großen Philosophen – Kant- zu nähern. "Der ewige Frieden".
Hier zu lesen:
http://gutenberg.spiegel.de/buch/zum-ew ... den-8301/2
Ob ich alles, was ich gelesen, auch verstanden habe, wird der Verlauf zeigen. (Andere Quellen habe ich natürlich auch gelesen.)
Eine kurze Einführung:
Kant nennt in dieser Schrift mehrere Bedingungen, was alles nicht mehr sein soll, damit Friede sein kann (Präliminarartikel), und Bedingungen, die sein müssen, um den Frieden zu sichern (Definitivartikel). (Nett von Kant, das auch als Überschriften zu nehmen und ein erfrischend kurzer Text.)
Diese sind:
Präliminarartikel 1: „Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.“
Präliminarartikel 2: „Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem anderen Staat durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.“
Präliminarartikel 3: „Stehende Heere sollen mit der Zeit ganz aufhören.“
Präliminarartikel 4: „Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.“
Präliminarartikel 5: „Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates gewalttätig einmischen.“
Präliminarartikel 6: „Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem anderen solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder, Giftmischer, Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrats in dem bekriegten Staat usw.“
Definitivartikel 1: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staat soll republikanisch sein.“
Definitivartikel 2: „Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet sein.“
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht Kant nicht so sehr von dem heutigen negativen Friedenbegriff aus, der Frieden als Abwesenheit von Krieg definiert, sondern Kant fasst diesen weiter, und geht von der Abwesenheit aller Feindschaften aus.
Kant war hier seiner Zeit voraus. Im Grunde legt er hier so was wie eine Basis für internationale Zusammenschlüsse, wie Völkerbund, der UNO und der EU. Quasi das erste Völkerrecht.
Kant scheint das Thema mit nach seiner Auffassung von Vernunft an zu gehen, wendet seinen kategorischen Imperativ konsequent an zuwenden, und gewährt dem Recht einen hohen Stellenwert.
Sind seine Ansichten veraltet, oder gar praktisch unmöglich, weil sie durch die nachfolgenden Jahrhunderte widerlegt wurden, und/oder lassen sich doch Parallelen zur heutigen Zeit herstellen.
Hier zu lesen:
http://gutenberg.spiegel.de/buch/zum-ew ... den-8301/2
Ob ich alles, was ich gelesen, auch verstanden habe, wird der Verlauf zeigen. (Andere Quellen habe ich natürlich auch gelesen.)
Eine kurze Einführung:
Kant nennt in dieser Schrift mehrere Bedingungen, was alles nicht mehr sein soll, damit Friede sein kann (Präliminarartikel), und Bedingungen, die sein müssen, um den Frieden zu sichern (Definitivartikel). (Nett von Kant, das auch als Überschriften zu nehmen und ein erfrischend kurzer Text.)
Diese sind:
Präliminarartikel 1: „Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.“
Präliminarartikel 2: „Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem anderen Staat durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.“
Präliminarartikel 3: „Stehende Heere sollen mit der Zeit ganz aufhören.“
Präliminarartikel 4: „Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.“
Präliminarartikel 5: „Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates gewalttätig einmischen.“
Präliminarartikel 6: „Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem anderen solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder, Giftmischer, Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrats in dem bekriegten Staat usw.“
Definitivartikel 1: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staat soll republikanisch sein.“
Definitivartikel 2: „Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet sein.“
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht Kant nicht so sehr von dem heutigen negativen Friedenbegriff aus, der Frieden als Abwesenheit von Krieg definiert, sondern Kant fasst diesen weiter, und geht von der Abwesenheit aller Feindschaften aus.
Kant war hier seiner Zeit voraus. Im Grunde legt er hier so was wie eine Basis für internationale Zusammenschlüsse, wie Völkerbund, der UNO und der EU. Quasi das erste Völkerrecht.
Kant scheint das Thema mit nach seiner Auffassung von Vernunft an zu gehen, wendet seinen kategorischen Imperativ konsequent an zuwenden, und gewährt dem Recht einen hohen Stellenwert.
Sind seine Ansichten veraltet, oder gar praktisch unmöglich, weil sie durch die nachfolgenden Jahrhunderte widerlegt wurden, und/oder lassen sich doch Parallelen zur heutigen Zeit herstellen.