Dass ich hier aussteige.
Ein paar kurze Bemerkungen zum Verzeihen
„Die Tiere machen einen ja nachdenklich. Wir gehen doch noch außerdem zum Friseur u. begaunern die Kundschaft, sonst alles ebenso. Sich lausen u. wichsen, – Kinder, Kinder! Das nennt sich Schöpfung!“ (Gottfried Benn, im Brief, nach Zoobesuch der Affen)
Mag ein Defizit darstellen, aber ich hab mir kein Video angesehen.Jörn Budesheim hat geschrieben : ↑Fr 22. Sep 2017, 06:13@Novon, in dem Video oben ging es z.b. Völkermord und weitere sehr drastische Beispiele, bei denen sich die Frage ob eine Schuld tatsächlich vorliegt, gar nicht stellt. Es gab auch Beispiele, bei denen derjenige, der Schuld auf sich geladen hatte, die Schuld nicht anerkannte.
Die ethische oder metaethische Frage, ob eine Schuld, eine ethische Schuld tatsächlich vorliegen kann, wäre sicherlich einen eigenen Thread wert.
Reden wir von "Schuld" oder von "Verbrechen"? Ursprünglich las ich von "Verzeihen"...
Na denn... Schuld akkumuliert sich wohl offenbar irgendwie in der Gleichsetzung von Fußpilz und Mord. Wem's gefällt... *g
https://www.youtube.com/watch?v=SeDVNgsYy0k
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Wieso "oder"? Verbrechen begeht, lädt eine Schuld auf sich und das Opfer kann entweder verzeihen oder nicht.
Nicht jeder, der Schuld auf sich lädt, begeht ein Verbrechen. Da gibt es schon qualitative und quantitative Unterschiede.Jörn Budesheim hat geschrieben : ↑Sa 23. Sep 2017, 05:05Wieso "oder"? Verbrechen begeht, lädt eine Schuld auf sich und das Opfer kann entweder verzeihen oder nicht.
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Das nicht. Aber jeder, der ein Verbrechen begeht, lädt Schuld auf sich.
Stimmt. Verzeihen kann man aber auch Schuld unterhalb dieses Niveaus.Jörn Budesheim hat geschrieben : ↑Sa 23. Sep 2017, 20:33Das nicht. Aber jeder, der ein Verbrechen begeht, lädt Schuld auf sich.
Wer Verbrechen begeht, lädt juristisch Schuld auf sich. Diese wird durch Strafe vergolten. Wer seine Strafe abgegolten hat ist entschuldet, unschuldig. Etwaiger Verzeihung bedarf es da nicht. Da es hier ursprünglich um "Verzeihen" ging, vermute ich, dass auch ein etwaig zugrunde gelegter Schuldbegriff nicht mit dem juristischen überein geht. In diesem Bezug dann aber Verbrechen anzuführen scheint mir irgendwie kurios.Jörn Budesheim hat geschrieben : ↑Sa 23. Sep 2017, 05:05Wieso "oder"? Verbrechen begeht, lädt eine Schuld auf sich und das Opfer kann entweder verzeihen oder nicht.
Ja, zumal das Juristische nicht verzeiht. Es bestraft und begnadigt. Aber verzeihen kann nur das Opfer resp. der Geschädigte.novon hat geschrieben : ↑So 24. Sep 2017, 00:19Wer Verbrechen begeht, lädt juristisch Schuld auf sich. Diese wird durch Strafe vergolten. Wer seine Strafe abgegolten hat ist entschuldet, unschuldig. Etwaiger Verzeihung bedarf es da nicht. Da es hier ursprünglich um "Verzeihen" ging, vermute ich, dass auch ein etwaig zugrunde gelegter Schuldbegriff nicht mit dem juristischen überein geht. In diesem Bezug dann aber Verbrechen anzuführen scheint mir irgendwie kurios.Jörn Budesheim hat geschrieben : ↑Sa 23. Sep 2017, 05:05Wieso "oder"? Verbrechen begeht, lädt eine Schuld auf sich und das Opfer kann entweder verzeihen oder nicht.
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Alle lächeln in derselben Sprache.
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Wenn ein Mann eine Frau vergewaltigt, begeht er eine Straftat, er lädt eine schwere Schuld auf sich. Wird er verurteilt, muss er in der Regel eine Gefängnisstrafe verbüßen. Wie auch immer die Strafe aussah, verziehen ist die Tat dadurch nicht. Verzeihen kann nur das Opfer selbst. Ein Mörder kann vielleicht hoffen, dass die Angehörigen verzeihen, aber eine wirkliche Verzeihung kann er nicht erwarten.novon hat geschrieben : ↑So 24. Sep 2017, 00:19Wer Verbrechen begeht, lädt juristisch Schuld auf sich. Diese wird durch Strafe vergolten. Wer seine Strafe abgegolten hat ist entschuldet, unschuldig. Etwaiger Verzeihung bedarf es da nicht. Da es hier ursprünglich um "Verzeihen" ging, vermute ich, dass auch ein etwaig zugrunde gelegter Schuldbegriff nicht mit dem juristischen überein geht. In diesem Bezug dann aber Verbrechen anzuführen scheint mir irgendwie kurios.
In dem Video oben wird dieser Fall an den Überlebenden der KZ behandelt.
Wenn ein Verbrechen vorliegt, liegt auch eine Schuld vor. Doch nicht immer, wenn eine Schuld vorliegt, liegt auch ein Verbrechen vor: Wer den Liebsten betrügt, muss nicht grundsätzlich mit juristischen Folgen rechnen, eine Schuld hat er/sie möglicherweise dennoch auf sich geladen.
Okay. Möchtest du Schuld inanspruch stellen, die nicht juristisch festgestellt wäre?Jörn Budesheim hat geschrieben : ↑So 24. Sep 2017, 09:08Wenn ein Mann eine Frau vergewaltigt, begeht er eine Straftat, er lädt eine schwere Schuld auf sich. Wird er verurteilt, muss er in der Regel eine Gefängnisstrafe verbüßen. Wie auch immer die Strafe aussah, verziehen ist die Tat dadurch nicht. Verzeihen kann nur das Opfer selbst. Ein Mörder kann vielleicht hoffen, dass die Angehörigen verzeihen, aber eine wirkliche Verzeihung kann er nicht erwarten.novon hat geschrieben : ↑So 24. Sep 2017, 00:19Wer Verbrechen begeht, lädt juristisch Schuld auf sich. Diese wird durch Strafe vergolten. Wer seine Strafe abgegolten hat ist entschuldet, unschuldig. Etwaiger Verzeihung bedarf es da nicht. Da es hier ursprünglich um "Verzeihen" ging, vermute ich, dass auch ein etwaig zugrunde gelegter Schuldbegriff nicht mit dem juristischen überein geht. In diesem Bezug dann aber Verbrechen anzuführen scheint mir irgendwie kurios.
In dem Video oben wird dieser Fall an den Überlebenden der KZ behandelt.
Wenn ein Verbrechen vorliegt, liegt auch eine Schuld vor. Doch nicht immer, wenn eine Schuld vorliegt, liegt auch ein Verbrechen vor: Wer den Liebsten betrügt, muss nicht grundsätzlich mit juristischen Folgen rechnen, eine Schuld hat er/sie möglicherweise dennoch auf sich geladen.
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Na ja... Das mit dem "natürlich" tut sich hier als Einfallstor der Willkür hervor. Oder kannst du so ohne weiteres irgendwie allgemein verbindliche Kriterien angeben, nach denen anzunehmen wäre, dass eine Schuld vorliegt? (Das mit dem Vergewaltigen hat Jahrhunderte lang völlig problemlos funktioniert und etwaige Schuldambitionen wurden, wenn, mit Gift, Dolch, Degen oder Schwert nivelliert. Wohl bekomm's quasi.)