Gründe und Argumente

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Jörn Budesheim
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Im Standardfall gilt:
1. Argumente werden in Form sprachlicher Äußerungen vorgebracht.
2. Argumente haben die Funktion, jemanden von der Richtigkeit (oder Wahrheit) einer Behauptung zu überzeugen.
3. Argumente erfüllen diese Funktion, indem sie Gründe für die Richtigkeit der betreffenden Behauptung anführen: Aussage Y ist richtig, weil Aussage X richtig ist.
Darin [p weil q] scheinen sich die meisten Autoren einig zu sein, aber ab dann wird es ziemlich schwierig :)




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Friederike
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Mi 3. Jul 2019, 10:58

Jörn Budesheim hat geschrieben :
So 30. Jun 2019, 15:20
Weil es thematisch hier passt, bringe ich hier zwei Zitate zum Thema Grund/Argumentation/Syllogismus aus einem anderen Thread, um sie zur Diskussion zu stellen.
Kannetzky hat geschrieben : Damit ein Wunsch handlungsbestimmend (d.h. Bestimmungsgrund des Willens) sein kann, muss er unter eine allgemeine Regel gestellt werden (die freilich falsch sein kann). Ich will reich werden. Wer reich werden will, sollte in Lehman Brothers investieren. Also werde ich in Lehman Brothers investieren. Auf diese Weise sind Neigung und Handlungsform miteinander verknüpft. (Vgl. Kant 1785: Abschnitt II zum Begriff der Maxime und zu praktischen Grundsätzen und Regeln, vgl. auch Nagel 1999).

S. 10, Fußnote 24
Hermeneuticus hat geschrieben :
So 16. Jun 2019, 13:41
Wer eine Person nach dem Grund fragt, aus dem sie etwas getan hat, der erwartet eine Weil-Antwort, die in dieser Weise nachvollziehbar ist. Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, ob der Akteur vorm Handeln eine Überlegung angestellt hat, die so aussieht wie ein Syllogismus:

Ich will reich werden.
Wer reich werden will, sollte X tun.
_____________________
Also sollte ich X tun.
Ich muß wieder von vorne anfangen. Was Kannetzky schreibt, das finde ich einleuchtend und, wie ich gestern schon sagte, fasziniert mich an dem Gedanken, daß die allgemeine Regel in der alltäglichen Begründungspraxis selten explizit genannt wird. Das bedeutet sicher auch, daß man sich ihrer, der allgemeinen Regel, nicht bewußt ist, wenn man eine Wunsch-Aussage + daraus folgender Handlungsabsicht macht.

Nun möchte ich schlicht und einfach wissen, ob das obige Beispiel, von dem Hermeneuticus schreibt, es sähe aus wie ein Syllogismus, tatsächlich ein Syllogismus ist? Das heißt, entspricht die Formulierung "allgemeine Regel" einem Syllogismus, wie Hermeneuticus ihn beispielhaft anführt und entspricht die "allgemeine Regel"
Jörn hat geschrieben : Ein großes Problem ist dabei die Form, namentlich die zweite Prämisse, die Ober-Prämisse, die beim Syllogismus stets universell sein muss. Das führt nämlich zwingend dazu, dass wir niemals über den Bereich dessen hinaus kommen würden, was wir ohnehin schon wissen bzw können, weil wir mit dem Syllogismus schließlich deduktiv verfahren. (Wir kämen also nur dann aus dem engen Zirkel unseres Wissens heraus, wenn wir uns gleichsam zufällig an einer falschen Ober-Prämisse orientieren würden.)

dem, was Du "Oberprämisse", die "universell" sein muß, nennst? Da ich nicht weiß, ob man sich über die Antworten streiten kann, frage ich jetzt zunächst ein bißchen in Schülerinnen-Manier nach.




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Jörn Budesheim
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Mi 3. Jul 2019, 11:29

Natürlich ist das nicht universell. Es gibt keine einfache Regel, was zu tun ist, um reich zu werden. Also ist das auch kein Syllogismus. Denn am Ende kommt keine sichere Wahrheit heraus, es geht dabei nur um Plausibilität und/oder Wahrscheinlichkeit.




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Friederike
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Mi 3. Jul 2019, 12:01

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Mi 3. Jul 2019, 11:29
Natürlich ist das nicht universell. Es gibt keine einfache Regel, was zu tun ist, um reich zu werden. Also ist das auch kein Syllogismus. Denn am Ende kommt keine sichere Wahrheit heraus, es geht dabei nur um Plausibilität und/oder Wahrscheinlichkeit.
Gut, dann ist der Punkt geklärt.




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Friederike
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Mi 3. Jul 2019, 12:14

Jörn Budesheim hat geschrieben :
So 30. Jun 2019, 16:07
Das zweite große Problem ist, dass diese Form [des Syllogismus, m.A,. ]schlicht und ergreifend nicht unserer Praxis entspricht: "Ich gehe noch mal ins Rewe." "Warum?" "Ich habe Getränke vergessen." So funktioniert unser alltägliches Argumentieren und das ist gerade kein Syllogismus.
Abgesehen davon, daß die fehlende Oberprämisse nicht universell ist, "Getränke gibt es im Supermarkt" oder "wer Getränke will, geht in den Supermarkt", verstehe ich Deinen Einwand nicht bzw. ich würde Deinem Einwand nicht folgen ( vergiß am besten den Syllogismus insgesamt, denn mich interessiert die "allgemeine Regel").

Den Grund hatte ich bereits zweimal genannt. Für unser Handeln ist doch gerade der Umstand, daß uns eine Bedingung meistens überhaupt nicht präsent ist, aufschlußreich. Wir haben einen Wunsch und handeln so, wie wir denken, der Wunsch könne erfüllt werden. Daß wir gleichzeitig eine "allgemeine Regel" im Hinter- oder Untergrund mitdenken, dessen sind wir uns nur nicht gewahr.




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Jörn Budesheim
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Mi 3. Jul 2019, 13:12

Friederike hat geschrieben :
Mi 3. Jul 2019, 12:14
mich interessiert die "allgemeine Regel"
Es gibt halt keine allgemeine Regel, was zu tun ist, wenn man Getränke kaufen will.

Mein Vorschlag ist, im ersten Schritt einfach mal die Tatsachen zu akzeptieren. Und die sind so, dass wir für das, was wir tun, wenn es infrage steht, einen Grund angeben: p weil q. In vielen Fällen reicht das. Und alle Autoren, die ich bisher gelesen habe, sehen das als Grundform. Nun kann natürlich erforderlich werden, dass man erläutern muss, warum q p stützen kann. Ab hier wird es meines Erachtens sehr vielfältig, weil es sehr viele verschiedene "Brückenregeln" geben kann, aber nicht jeweils geben muss, die auch keineswegs alle "allgemeine Regeln" darstellen. Insbesondere verfahren wir bei solchen Argumenten auch induktiv und "riskant", weil sie stets auch vom Scheitern bedroht sind. Dass man morgen die Sonne wieder aufgeht, ist keineswegs logisch zwingend - daraus, dass es bisher immer geschah, folgt logisch zwingend nichts für die Zukunft.

Ähnlich sieht es bei ethischen Argumenten aus. Die allgemeine Regel, du sollst "nicht töten" ist eben nicht allgemein, weil auch Ausnahmen denkbar sind. Vielleicht ist zur Ermittlung des Richtigen, der kategorische Imperativ ein guter Kandidat, wer weiß --- aber willst du im ernst sagen, dass er implizit unsere Handlungen anleitet? Eher nicht, weil es dabei gar nicht um das geht, was wir de facto tun, sondern eben tun sollten. wenn wir beim Getränkekauf auf den kategorische Imperativ verweisen, wenn wir gefragt werden, was wir tun ... werden wir wohl auf allgemeines Unverständnis stoßen :-)




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Friederike
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Mi 3. Jul 2019, 15:58

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Mi 3. Jul 2019, 13:12
Mein Vorschlag ist, im ersten Schritt einfach mal die Tatsachen zu akzeptieren. Und die sind so, dass wir für das, was wir tun, wenn es infrage steht, einen Grund angeben: p weil q. In vielen Fällen reicht das. Und alle Autoren, die ich bisher gelesen habe, sehen das als Grundform. Nun kann natürlich erforderlich werden, dass man erläutern muss, warum q p stützen kann. Ab hier wird es meines Erachtens sehr vielfältig, weil es sehr viele verschiedene "Brückenregeln" geben kann, aber nicht jeweils geben muss, die auch keineswegs alle "allgemeine Regeln" darstellen. Insbesondere verfahren wir bei solchen Argumenten auch induktiv und "riskant", weil sie stets auch vom Scheitern bedroht sind. Dass man morgen die Sonne wieder aufgeht, ist keineswegs logisch zwingend - daraus, dass es bisher immer geschah, folgt logisch zwingend nichts für die Zukunft.
Du bist mehr auf der Argmentationsschiene (deswegen meinte ich gestern, in diesem Thread sei ich falsch), mir hingegen geht es um das Handeln und nicht so sehr darum, wie wir eine Handlung anderen und uns selbst gegenüber begründen. Deswegen finde ich die Frage spannend, ob es immer, notwendigerweise eine "Brückenregel" geben muß , die wir normalerweise nur nicht zur Sprache bringen. Wenn ich Dich richtig verstehe, dann bist Du mit anderen Philosophen d'accord, daß die Brückenregel nicht unbedingt erforderlich ist, damit ein Wunsch handlungsbestimmend sein kann. Sehe ich das richtig?




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Jörn Budesheim
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Do 4. Jul 2019, 10:24

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Wie Handlungs Erklärungen (nicht) funktionieren!




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Stefanie
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Do 4. Jul 2019, 20:12

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Mi 3. Jul 2019, 05:14
Im Standardfall gilt:
1. Argumente werden in Form sprachlicher Äußerungen vorgebracht.
2. Argumente haben die Funktion, jemanden von der Richtigkeit (oder Wahrheit) einer Behauptung zu überzeugen.
3. Argumente erfüllen diese Funktion, indem sie Gründe für die Richtigkeit der betreffenden Behauptung anführen: Aussage Y ist richtig, weil Aussage X richtig ist.
Darin [p weil q] scheinen sich die meisten Autoren einig zu sein, aber ab dann wird es ziemlich schwierig :)
Nr. 1 verstehe ich. Nr. 2 verstehe ich auch. Aber bei Nr. 3 habe ich schon wieder Verständnisprobleme, ebenso bei p weil q. Das ist so abstrakt. Was ist in dem Beispiel mit den Getränken jetzt p und was q?

Aus dem von Jörn verlinkten Text https://idw-online.de/de/event34161
Die Forschung ist deshalb einem anderen, älteren Argumentationsmodell auf der Spur: dem Enthymem. Demnach ist das juristische Argument kein logischer Schluss, sondern eine rhetorische Art und Weise zu überzeugen. Ein Enthymem besteht wenigstens aus einer Behauptung und einer Begründung, z.B.: „Da die Anlage mit dem Grund und Boden fest verbunden war, handelte es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks“. Enthymematische Begründungen sind aus logischer Sicht lückenhaft. Aus rhetorischer Perspektive kombinieren sie Gesagtes und nur Angedeutetes. So schätzen es Juristen, bestimmte Regeln zu implizieren. Diese Regeln sind aber keine Sätze, aus denen das Ergebnis logisch folgen könnte (dann müssten die Terme identisch sein), sondern Lehrsätze, Prinzipien oder Gesichtspunkte, die sie kennen und anerkennen und die geeignet sind, die Behauptung plausibel zu stützen, z.B.: „Wenn eine Sache mit dem Grund und Boden fest verbunden ist, ist sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks“.

Wieso ist im ersten fett markierte Satz eine Behauptung? Das folgt doch aus dem zweiten markierten Satz, der Definition, in der festgelegt wird, wann was ist, hier ein wesentlicher Bestandteil.
Hier wird doch nicht nur behauptet. Es gibt eine Regel, und dann wird überprüft, ob der konkrete Fall darunter passt.
Ist das jetzt auch p weil q, oder nicht?



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Jörn Budesheim
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Fr 5. Jul 2019, 05:52

Da die Anlage mit dem Grund und Boden fest verbunden war, handelte es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks“.
Stefanie hat geschrieben :
Do 4. Jul 2019, 20:12
Wieso ist im ersten fett markierte Satz eine Behauptung?
Dieser Satz hat genau die Form, um die es hier geht. [p weil q]:

q: es handelt sich um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks
(weil)
p: die Anlage mit dem Grund und Boden fest verbunden war

Wir haben zwei Behauptung, wobei die eine die andere stützt, bzw stützen soll. Damit ist das Spiel eröffnet. Falls das Argument überzeugt, ist es auch schon beendet... wenn nicht, kann es auf verschiedene Arten und Weisen weitergehen.




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Friederike
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Fr 5. Jul 2019, 13:42

Stefanie hat geschrieben :
Do 4. Jul 2019, 20:12
Enthymematische Begründungen sind aus logischer Sicht lückenhaft. Aus rhetorischer Perspektive kombinieren sie Gesagtes und nur Angedeutetes.
Ich glaube, das ist ein Charakteristikum meines Sprechens (Sprechen ist ja auch eine Form von handeln). Drei Auslassungspünktchen könnten übrigens auch zum Angedeuteten gehören.




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Stefanie
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Fr 5. Jul 2019, 20:33

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Fr 5. Jul 2019, 05:52
Da die Anlage mit dem Grund und Boden fest verbunden war, handelte es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks“.
Stefanie hat geschrieben :
Do 4. Jul 2019, 20:12
Wieso ist im ersten fett markierte Satz eine Behauptung?
Dieser Satz hat genau die Form, um die es hier geht. [p weil q]:

q: es handelt sich um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks
(weil)
p: die Anlage mit dem Grund und Boden fest verbunden war

Wir haben zwei Behauptung, wobei die eine die andere stützt, bzw stützen soll. Damit ist das Spiel eröffnet. Falls das Argument überzeugt, ist es auch schon beendet... wenn nicht, kann es auf verschiedene Arten und Weisen weitergehen.
O.k., soweit so gut. Aber..
Ich störe mich in diesem Fall wohl daran, dass es Behauptungen sein sollen.
In diesem Fall ist es doch so, es gibt eine Regel, eine Definition, wann ein wesentlicher Bestandteil vorliegt. Dann wird überprüft, ist das so, wenn ja, enthält der Satz keine Behauptungen, sondern der Satz enthält das Ergebnis, es ist eine Feststellung. Ende.

Das ist anders als in Fällen, wo unterschiedlich Meinungen über einen Sachverhalt ausgetauscht werden.
Der heiße Sommer wird verursacht durch die Umweltverschmutzung, weil diese bewirkt, dass das Klima durcheinander kommt.
Hier habe ich zwei Behauptungen, die beide bewiesen werden müssen. Eine unbewiesene Behauptung stützt eine unbewiesene Behauptung.
Und wie geht dann es dann weiter? Nach der strengen Logik dürfte es das doch nicht geben, oder?



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Jörn Budesheim
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Behauptung heißt hier einfach, dass ein Wahrheitsanspruch erhoben wird.




Hermeneuticus
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Di 9. Jul 2019, 11:41

Friederike hat geschrieben :
Mi 3. Jul 2019, 12:01
Jörn Budesheim hat geschrieben :
Mi 3. Jul 2019, 11:29
Natürlich ist das nicht universell. Es gibt keine einfache Regel, was zu tun ist, um reich zu werden. Also ist das auch kein Syllogismus. Denn am Ende kommt keine sichere Wahrheit heraus, es geht dabei nur um Plausibilität und/oder Wahrscheinlichkeit.
Gut, dann ist der Punkt geklärt.
Pardon, aber das ist echt haarsträubend!

Zunächst einmal hängt die Gültigkeit von Schlüssen (Syllogismen) nicht von der Wahrheit der Falschheit der Prämissen ab. Es geht nur um die Richtigkeit der Form. "Wenn a = b und b = c, dann a = c" ist ein korrekter Syllogismus, obwohl offen bleibt, ob die Sätze "a = b" und "b = c" wahr oder falsch sind.

Außerdem geht es im Beispiel gar nicht um theoretische Wahrheit ("Sein"), sondern um praktische Vernunft ("Sollen") - genauer: um die Qualität von Willensbestimmungen im Unterschied zu unwillkürlichen, unreflektierten, unbegründeten Antrieben oder Wünschen. So ist auch die Konklusion keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Vorsatz zum eigenen Handeln.
Kannetzky hat geschrieben : Damit ein Wunsch handlungsbestimmend (d.h. Bestimmungsgrund des Willens) sein kann, muss er unter eine allgemeine Regel gestellt werden (die freilich falsch sein kann). Ich will reich werden. Wer reich werden will, sollte in Lehman Brothers investieren. Also werde ich in Lehman Brothers investieren. Auf diese Weise sind Neigung und Handlungsform miteinander verknüpft. (Vgl. Kant 1785: Abschnitt II zum Begriff der Maxime und zu praktischen Grundsätzen und Regeln, vgl. auch Nagel 1999).

S. 10, Fußnote 24
Kannetzky schreibt ja sogar noch ausdrücklich, die allgemeine Regel könne auch falsch sein, um klar zu machen, dass es hier um die (rationale) Art und Weise der Willensbestimmung (oder Absicht) zu tun ist.

Und worin liegt die Rationalität einer solchen Willensbestimmung? Offenbar darin, dass ein (faktisch auftretender) Wunsch reflektiert wird, dass er als Fall einer Norm (einer allgemeinen Handlungsanweisung) begriffen - und damit auch nachvollziehbar und kritisierbar gemacht wird.




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Jörn Budesheim
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Di 9. Jul 2019, 11:47

Hermeneuticus hat geschrieben :
Di 9. Jul 2019, 11:41
Es geht nur um die Richtigkeit der Form.
Stimmt. Und die Form verlangt für die Oberprämisse so etwas wie: "alle Menschen sind sterblich". Wir haben es hier ja mit einer Deduktion zu tun. Und wenn die Form so eine "Universalie" nicht enthält, haben wir es auch nicht mit einem Syllogismus zu tun. Es geht nicht darum, dass die Oberprämisse falsch sein kann (z.B.: "alle Menschen sind unsterblich"), sondern darum, dass sie die Rolle einer Universalie spielt und spielen kann. Das Beispiel war schließlich: "Wer reich werden will, sollte X tun."

Bei dem allgemeinen Schema der Argumentation [p weil q] geht es eben nicht in aller Regel um deduktive/analytische Schlüsse.




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Di 9. Jul 2019, 12:05

Vielleicht liest Du einfach mal nach unter "praktischer Syllogismus".




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Jörn Budesheim
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Di 9. Jul 2019, 12:12

Danke für den Hinweis, ich lese gerade einiges interessantes zur Argumentationstheorie, zum Beispiel von Josef Kopperschmidt oder auch bei Julian Nida Rümelin und andere Autoren. Da ist vieles in Bewegung, und auch viel umstritten natürlich - ein interessantes Feld. Aber alle Autoren, die mir bisher unter die Brille gekommen sind, sehen als Grundform, das, was du abstreitest [p weil q]. Ab da verzweigt es sich natürlich extrem und auch "dein" Syllogismus kommt bei einigen Autoren zu seinem Recht, andere hingegen sprechen ihm eine besondere Bedeutung schlichtweg ab.

Die Unterscheidung, die du zwischen praktischen und theoretischen Gründen machst, ist meines Erachtens keineswegs so bedeutsam, wie du es darstellst. denn bei allen Gründen stehen immer Tatsachen im Zentrum - das ist der entscheidende Punkt. Tatsachen, die für oder gegen etwas sprechen. Dadurch wird das Feld zusammen gehalten. Und zwar egal, ob es sich dabei um "theoretische" oder "praktische" Tatsachen handelt.




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Di 9. Jul 2019, 20:11

Hermeneuticus hat geschrieben :
So 16. Jun 2019, 13:41
Wer eine Person nach dem Grund fragt, aus dem sie etwas getan hat, der erwartet eine Weil-Antwort, die in dieser Weise nachvollziehbar ist. Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, ob der Akteur vorm Handeln eine Überlegung angestellt hat, die so aussieht wie ein Syllogismus:

Ich will reich werden.
Wer reich werden will, sollte X tun.
_____________________
Also sollte ich X tun.
Nehmen wir noch mal dieses Beispiel. Wer würde so etwas im Alltag wirklich erwarten? Praktisch niemand. Wer so im Alltag argumentieren würde, würde sich dem Verdacht aussetzen, etwas getrunken zu haben oder aus anderen Gründen nicht mehr ganz bei Trost zu sein.

Man erwartet zwar tatsächlich eine Weil-Antwort, aber praktisch nie in der Art des Syllogismus: "Warum willst du in den Film nicht rein?" "Ich hab ihn schon mal gesehen." Wer statt dessen sagen würde, "ich hab den Film schon mal gesehen. Filme, die man schon mal gesehen hat, soll man nicht noch Mal betrachten, also gehe ich nicht noch Mal rein." würde mit etwas Glück vielleicht als Komiker durchgehen. Vielleicht könnte er sich noch damit rausreden, dass er ein Philosophie-Studium begonnen hat.

Das obige Beispiel ist zudem kein Syllogismus. Syllogismen sind immer analytisch, man kommt von hier nach da durch einfache Transformationen der Aussagen. Daher sind sie auch nie substanziell, sondern im Grunde leer. Am Ende weiß man keinen Deut mehr als zuvor. (Wow, Sokrates ist sterblich!) Wer so im Alltag auf Fragen antwortet, antwortet in der Regel gar nicht!

Es gibt nämlich keine allgemeine Prämisse, aus der man Reichwerden einfach deduzieren kann. Jeder, der bei einem solchen Argumentationsspiel mitmacht, weiß das. Daher kann kein Satz die Rolle der Oberprämisse spielen, aus der der Rest deduziert wird. Argumentationen im Alltag sind schließlich kein syllogistisches Glasperlenspiel. Im obigen Fall liefe das wohl eher so: Ich mache X = ich lege meine Geld bei Zahlemann an, weil Z in letzter Zeit gute Ergebnisse geliefert hat. Würde es auf einem Syllogismus basieren, würde das bereits reichen, es wäre ja zwingend. Aber es reicht natürlich nicht, weshalb man sowas bei Bedarf mit weiterem Tatsachen stützen kann: zudem wird die Branche von den Analysten im Moment positiv bewertet, außerdem lege ich ja auch bei Pleitebauer an, um das Risiko zu streuen. Aber das sind keine "logischen syllogistischen Schlüsse". (Etwa: Alles, was die Analysten sagen ist wahr.) Sondern das sind riskante, substanzielle Argumente, da geht es um Wahrscheinlichkeiten, Induktives und anderes mehr, Abwägungen.




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Mi 10. Jul 2019, 01:19

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Di 9. Jul 2019, 12:12
Die Unterscheidung, die du zwischen praktischen und theoretischen Gründen machst, ist meines Erachtens keineswegs so bedeutsam, wie du es darstellst. denn bei allen Gründen stehen immer Tatsachen im Zentrum - das ist der entscheidende Punkt. Tatsachen, die für oder gegen etwas sprechen. Dadurch wird das Feld zusammen gehalten. Und zwar egal, ob es sich dabei um "theoretische" oder "praktische" Tatsachen handelt.
Die Tatsache, dass es regnet, spricht - "an sich" - für gar nichts. Nur, wenn ich den Wunsch habe, nicht nass zu werden, spricht Regen dafür, den Regenschirm aufzuspannen, eine Regenjacke anzuziehen oder das Haus nicht zu verlassen. Habe ich nach einem heißen Tag dagegen den Wunsch, mich endlich abzukühlen, spricht Regen dafür, mich ihm auszusetzen. Es hängt also ganz von unseren Wünschen ab, für welche Art Handlung ein und dieselbe Tatsache spricht.

Beim praktischen Begründen, also beim Begründen von Handlungen, stehen nicht Tatsachen im Fokus, sondern das jeweils Angestrebte, das durchs Handeln erst zu einer Tatsache gemacht werden soll. Zwar kann man es als Tatsache ansehen, dass ich den Wunsch hege, mich abzukühlen. Aber der Wunsch richtet sich trotzdem auf etwas, das durchs Handeln erst zu verwirklichen (und darum eben noch keine Tatsache) ist.

Außerdem: Eine praktische Begründung mündet in einer bestimmten Handlung, die der Reflektierende selbst ausführt. Eine theoretische Begründung führt dagegen zu einer Behauptung, die wahr oder falsch sein kann.

Es macht also schon einen riesigen Unterschied, ob man Tatsachen nur erkennt (= Theorie) oder ob man sie durchs eigene Tun (= Praxis) in die Welt setzt. Zwar gehört zum Handeln immer auch Sachkenntnis (also theoretisches Wissen). Aber die primäre praktische Kompetenz ist nicht Wissen (knowing-that), sondern Können (knowing-how).




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Jörn Budesheim
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Mi 10. Jul 2019, 05:01

Wenn dort jemand schwerverletzt auf dem Boden liegt, dann spricht diese Tatsache dafür, dass du helfen musst. Dazu müssen wir nicht noch zusätzlich deine Wünsche in Betracht ziehen.

Meines Erachtens ist das Verhältnis von Wünschen und Gründen genau umgekehrt, wie du es darstellst. Es sind Tatsachen, die uns Gründe liefern, etwas zu wünschen. Die Tatsache, dass in der Kunsthalle eine gute Ausstellung ist, liefert mir einen Grund, sie sehen zu wollen. Das heißt, der Wunsch diese Ausstellung zu sehen, basiert seinerseits auf einem Grund, nämlich der Tatsache, dass die Ausstellung gut ist. Wünsche haben stets einen Gegenstand und die Eigenschaften des Gegenstandes liefern uns die Gründe, ihn zu wünschen.

Auf das obige Beispiel angewandt heißt das, die Tatsache, dass es richtig ist zu helfen, sollte in dir den Wunsch wecken, es zu tun. Man hilft nicht, weil man es wünscht, sondern weil es richtig und gut ist, dem anderen zu helfen und man wünscht es aus demselben Grund. Wir helfen nicht, weil wir es wünschen. Wir wollen und sollen helfen, weil die anderen die Hilfe brauchen. Menschen, die nicht entsprechend wünschen und handeln, sind für die vorliegenden Gründe einfach nicht sensibel genug.

Julian Nida-Rümelin drückt das so aus, dass Gründe "extern" sind. In der vorliegenden Situation hat einfach jeder einen Grund zu helfen.




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