Jörn Budesheim hat geschrieben : ↑ Do 16. Apr 2020, 12:19
Stefanie hat geschrieben : ↑ Do 16. Apr 2020, 11:30
Was ist im Fall der Tatwaffe/Fingerabdrücke jetzt der Grund für was?
A: Warum glauben sie, dass Müller dringend verdächtig ist?
B: Wir haben seine Fingerabdrücke an der Tatwaffe gefunden.
Du wolltest Beispiele und lieferst eine gute Vorlage gleich selbst
Zu glauben, dass Müller verdächtig ist, ist nicht dasselbe, wie der Überzeugung zu sein, dass er verdächtig ist. Eine Überzeugung ist eine stärker begründete innere Einstellung als bspw. ein Verdacht oder eine Vermutung.
Nun aber liegt beiden Fällen dieselbe Tatsache zugrunde: Müllers Fingerabdrücke. Um zur Überzeugung zu gelangen, braucht es mehr Tatsachen als bloss diese eine.
Noch mehr gilt das bei normativen Situationen, z.B. wenn wir behaupten, dass es geboten ist, einem Verletzten zu helfen. Es reicht die eine Tatsache nicht aus, sondern sie muss gestützt werden durch andere Tatsachen, sodass diese Tatsache für oder gegen etwas sprechen kann. Und ich meine, dass man dies den "rationalen Hintergrund" nennen kann, vor dem eine Tatsache erst zu einem Grund werden kann.
Dass eine Tatsache für etwas sprechen kann, ergibt sich durch diesen Tatsachen-Hintergrund, z.B. der Verletzte ist ein Mensch. Menschen haben eine Würde. Der Verletzte kann sich nicht selber helfen. Helfen ist gut., etc.