Consul hat geschrieben : ↑ Sa 9. Mai 2026, 00:00
Unter dieser Definition steht ein Zitat von Dani Rodrik:
"
Der wirtschaftliche Nationalismus betrachtet die Wirtschaft in erster Linie aus der Perspektive der Nation, ähnlich wie es der politische Nationalismus mit dem Staatswesen tut. Die Wirtschaft existiert in erster Linie, um der Nation zu dienen, so wie der Nationalstaat das nationale Interesse verfolgt.
Keine dieser Formulierungen hat viel Substanz, solange wir nicht definieren, was „der Nation dienen“ oder das „nationale Interesse“ bedeutet. Die Konzentration auf die nationale Wirtschaft kann durchaus harmlos sein und mit einem hohen Maß an Offenheit gegenüber internationalem Handel und Finanzwesen vereinbar sein.
Nach gängiger Wirtschaftstheorie liegt es im eigenen Interesse eines Landes, den Freihandel zu praktizieren. Eine Regierung, die Autarkie anstrebt, verzichtet auf die Vorteile der Spezialisierung, verpasst bahnbrechende Technologien und verliert den Zugang zu ausländischem Kapital.
Wie der Wirtschaftshistoriker Marvin Suesse argumentiert, schwankt der wirtschaftliche Nationalismus daher zwischen zwei etwas widersprüchlichen Impulsen: der Versuchung, den wirtschaftlichen Austausch mit anderen Ländern einzuschränken, um die nationale Unabhängigkeit zu fördern, und dem Wunsch, internationale Verbindungen im Dienste des nationalen Wirtschaftswachstums und der Entwicklung auszubauen und zu nutzen." [übersetzt von DeepL]
Dani Rodrik:
East Asia national development model for world
Aus dem von mir rot markierten Teil geht bereits hervor, dass bei der wirtschaftsliberalen Kritik am Protektionismus eine bestimmte
Wirtschaftstheorie vorausgesetzt ist. Das heißt, wenn man eine andere Wirtschaftstheorie voraussetzt, kommt man bei identischen Interessen zu einer anderen Wirtschaftspolitik.
Das ist nicht bloß eine abstrakte Überlegung von mir, sondern das lässt sich auch konkret anhand der Zoll-Politik von Trump nachweisen. Stephen Miran von der Trump-Administration hat die Zoll-Politik von Trump folgendermaßen rechtfertigt (die folgenden Zitate sind aus
https://www.hudson.org/events/chairman- ... mic-agenda):
Stephen Miran hat geschrieben :
In finanzieller Hinsicht hat die Reservewährungsfunktion des Dollars zu anhaltenden Währungsverzerrungen geführt und zusammen mit unlauteren Handelshemmnissen anderer Länder zu untragbaren Handelsdefiziten beigetragen.
Diese Handelsdefizite haben unseren verarbeitenden Sektor und viele Arbeiterfamilien in ihren Gemeinden ruiniert, um den Handel zwischen Nicht-Amerikanern zu erleichtern. (Übersetzt mit DeepL)
Weiterhin kritisiert Miran ganz explizit die üblichen Wirtschaftstheorien:
Miran hat geschrieben :
Ein Grund dafür, dass der wirtschaftliche Konsens in Bezug auf Zölle so falsch ist, liegt darin, dass fast alle Modelle, die Ökonomen zur Untersuchung des internationalen Handels verwenden, entweder gar keine Handelsdefizite annehmen oder davon ausgehen, dass Defizite nur von kurzer Dauer sind und sich durch Währungsanpassungen schnell von selbst korrigieren. Nach Standardmodellen führen Handelsdefizite zu einer Abschwächung des Dollars, was die Importe verringert und die Exporte ankurbelt, wodurch das Handelsdefizit schließlich beseitigt wird. Wenn das geschieht, sind Zölle möglicherweise unnötig, da sich der Handel mit der Zeit von selbst ausgleicht. Und aus dieser Sicht kann ein Eingreifen durch Zölle die Lage nur verschlimmern. Diese Sichtweise steht jedoch im Widerspruch zur Realität. (Übersetzt mit DeepL)
Das heißt, wenn Wirtschaftsliberale den Wirtschaftsnationalismus kritisieren, dann legen sie ihrer Kritik bestimmte
ökonomische Prämissen zugrunde. Die Attraktivität der Rechtspopulisten wie Trump oder AfD speist sich wenigstens zum Teil daraus, dass diese ökonomischen Prämissen sich zumindest für einen Teil der Arbeiterschaft nicht bewährt haben. Leute wie der ökonomische Trump-Berater Miran versuchen diesen Umstand für sich zu nutzen, indem sie einen alternativen Kurs in politischer Ökonomie einschlagen. (Deswegen hat sich Trump mit seinem Iran-Krieg selbst ein Bein gestellt. Denn die Schließung der Straße von Hormus verursacht hohe ökonomische Kosten, auch für die US-Amerikanische Wählerschaft. Für Trump ist der Iran-Krieg schon jetzt eine herbe Niederlage, die er eigentlich nur noch durch verstärkte Repressionen und durch verstärkten Fanatismus der Trump-Sekte im Inland ausgleichen kann).
Consul hat geschrieben : Ebendiesen internationalen Faktor hat er in seiner Regierungserklärung als "Kraftquelle" ausdrücklich erwähnt!
Richtig, es gibt 5 Stellen, wo Merz davon spricht "aus eigener Kraft" etwas zu schaffen, vs. 1 Stelle, wo er von internationaler Zusammenarbeit als Kraftquelle spricht.
Consul hat geschrieben : Doch, es stimmt; denn wer die (seine eigene) Nation für "die alleinige Quelle politischer Macht" hält, kann eine Unterordnung des nationalen Rechts unter das EU-Recht und das internationale Völkerrecht nicht akzeptieren.
Die Berufung auf das internationale Völkerrecht ist bei Merz größtenteils rhetorischer Natur. Er benutzt es zur Legitimation oder Delegitimation, aber ob er sein politisches Handeln tatsächlich danach ausrichtet, ist wiederum eine andere Frage. Frank-Walter Steinmeier hat den Angriff von USA+Israel auf Iran klar als den Völkerrechtsbruch kritisiert, der er tatsächlich auch ist, von Merz hat man so eine Kritik bisher nicht vernommen.
Juristisch gesehen stimmt es nicht, dass das EU-Recht dem nationalen Recht untergeordnet ist. Es ist eher ein Kooperationsverhältnis:
Bundeszentrale für politische Bildung hat geschrieben :
Obwohl das europ. Recht prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt (auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht), steht es nicht »über« dem Grundgesetz. Zwischen der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der europ. Gemeinschaftsrechtsordnung besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis. Die prinzipielle Vereinbarkeit des EU-Rechts mit dem Grundgesetz ist in Art. 23 GG (»Europaartikel«) dargelegt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat schon früh festgestellt, dass die Gemeinschaftsrechtsordnung ihrerseits »eigenständig« sei und nicht von den Rechts- und Verfassungsordnungen der Mitgliedstaaten abgeleitet oder diesen gar untergeordnet sei. Dem entspricht auch, dass die »Hüter« beider Rechtsordnungen, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sowie der EuGH miteinander ein »Kooperationsverhältnis« pflegen und keines der beiden Gerichte den Anspruch erhebt, rechtlich über dem anderen zu stehen. (
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/da ... -eu-recht/)
Im Grundgesetz ist das folgendermaßen verankert:
Grundgesetz hat geschrieben :
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3. (Art. 23 GG,
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_23.html)
Konflikte werden also so weit wie möglich vermieden, aber es kann natürlich trotzdem zu Konflikten kommen. Für diesen Fall hat das Bundesverfassungsgericht einen Vorrang des nationalen Rechts formuliert, was an der von dir zitierten Stelle deutlich wird:
* Verhältnis zur Verfassung: Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht das Unionsrecht sogar dem nationalen Verfassungsrecht (wie dem Grundgesetz) vor. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht hierzu jedoch Einschränkungen formuliert (z. B. Schutz der Verfassungsidentität), was gelegentlich zu juristischen Konflikten führt. [1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9]