Jörn P Budesheim hat geschrieben : ↑ Mo 22. Jun 2026, 11:23
Wofür argumentierst du? Ich kann es leider nicht wirklich erkennen. Ich habe argumentiert, dass die Behauptung von von Redeckers, dass die Faschisten „das Recht des Stärkeren“ durchsetzen wollen, in keinem Widerspruch zu ihren anderen Positionen zu den Faschisten steht. Im Gegenteil, es fügt sich perfekt ein. Argumentierst du dagegen? Oder machst du einfach weitere Einwände gegen von Redeckers Position? Ich seh's nicht. Ich verstehe nicht die Stoßrichtung deines Textes.
Ich gehe erst mal die von dir herausgegriffenen Textstellen durch und dann mache ich noch einmal klarer, was die Stoßrichtung meines Textes ist.
Jörn hat geschrieben : Du schreibst zum Beispiel: „Wenn einfach nur das Recht des Stärkeren gelten würde, dann gäbe es keine Diebe.“ Und? Von Redecker behauptet ja nicht, dass die Position der Faschisten in sich schlüssig ist. Es könnte sein, dass die Sicht der Faschisten logisch die Möglichkeit von „Dieben“ ausschließt. Und? Mag sein, mag nicht sein. Vielleicht ist die Position der Faschisten inkohärent. Aber warum sollte das ein Einwand gegen von Redecker sein?
Die Faschisten sind nicht die hellsten Leuchten. Deswegen vermute ich einmal sehr stark, dass die Position der Faschisten tatsächlich Widersprüche enthält. Aber ohne Nachweis ist das nur eine Spekulation. Kannst du auf die Stelle verweisen, wo von Redecker einen Widerspruch der Faschisten aufgedeckt hat? Wenn nein, dann ist es nicht weiterführend darüber zu spekulieren, wo der Widerspruch in der Position der Faschisten liegt.
Jörn hat geschrieben : Du schreibst zum Beispiel: „Es geht hier ja nicht um tatsächlichen Besitz.“ Natürlich nicht. Wie oft hat sie das betont? Deswegen spricht sie auch von Phantombesitz. Worauf zielst du?
"Phantombesitz" ist eine contradictio in adiecto. Bereits hier zeigt sich ein Widerspruch in der Position, die Frau von Redecker vertritt. In § 854 BGB heißt es "Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben." Wenn man die tatsächliche Gewalt noch nicht erlangt hat, ist es halt kein Besitz. Man kann sich als Faschist natürlich wünschen, dass man Gewalt über die Sache erlangen möge, aber das ist dann erst einmal kein tatsächlicher Besitz, sondern ein ideelles Wunschdenken.
Jörn hat geschrieben : Du schreibst zum Beispiel: „Ein Eigentumsrecht, egal ob es sich um das imaginierte der Faschisten oder das staatlich etablierte handelt, wird nun einmal mit Gewalt durchgesetzt.“ Worum geht es dir hier? Es ist mir nicht klar. Es macht einen „gewissen“ Unterschied, ob der Staat das Menschenrecht auf Eigentum ggf. auch mit Gewalt sichert oder ob Faschisten menschenverachtenden Phantom-Besitz wie den angeblichen Besitz von „unserem Land, unserem Blut, unserer Sprache, unseren Frauen, unserer Vormachtstellung (als Weiße), unseren Schnitzeln, unseren Autos, unseren Sichtweisen …“ mit Gewalt durchsetzen wollen und damit viele Menschenrechte verletzen. Das Recht auf Eigentum ist auch nicht dasselbe wie eine völlig entfesselte, wahnhafte Eigentumslogik wie bei den Faschisten, die zum Beispiel Frauen im Prinzip zu Dingen und Eigentum macht.
Es gibt keinen Unterschied zwischen "sichern" und "durchsetzen". Wo gibt es dann die Unterschiede? a) Es gibt Unterschiede in der Machtposition. Die kapitalistische Eigentumslogik hat sich weltweit durchgesetzt, die faschistische Eigentumslogik gilt im Moment jedenfalls noch als verpönt. b) Die kapitalistische Eigentumslogik erkennt formale Gleichheit an, für die faschistische Eigentumslogik sind identitäre Merkmale (Zugehörigkeit zu Rasse, Volk und ähnlichen Konstrukten) ausschlaggebend. Da steht also ein unterschiedliches Menschenbild im Hintergrund. c) Die kapitalistische Eigentumslogik verstößt zumindest vordergründig nicht gegen die Menschenrechte. (Dass die Auswirkungen der kapitalistischen Eigentumslogik in einem kausalen Zusammenhang zum Ökozid stehen, soll aber auch nicht verschwiegen werden). Die faschistische Eigentumslogik gibt hingegen gibt sich keinerlei Mühe zumindest ein Lippenbekenntnis zu den Menschenrechten abzulegen.
Ich nehme auch zur Kenntnis, dass du geschrieben hast, dass der Staat "das Menschenrecht auf Eigentum" durchsetzen würde. Nun ist es aber so, dass die kapitalistische Eigentumslogik sich weltweit durchgesetzt hat. Mit Friedrich Merz ist hier in Deutschland ein ehemaliger Mitarbeiter von Black Rock deutscher Bundeskanzler. Und der zieht die fortgesetzte Implementierung der kapitalistischen Eigentumslogik kompromisslos und erbarmungslos durch. Genauso wie Leo XIV. die katholische Kirche verkörpert, verkörpert Friedrich Merz die kapitalistische Eigentumslogik. Und deswegen schreibe ich, dass unser Staat hier, der deutsche Staat, die kapitalistische Gewaltlogik mit Gewalt durchsetzt oder meinetwegen auch sichert. Und nein, damit ist auch keine fehlerhafte Gleichsetzung verbunden, wie sie der frisch gewählte Parteivorsitzende der Partei "Die Linke" Luigi Pantisano gemacht hat. Die kapitalistische Eigentumslogik funktioniert schon anders als die faschistische Eigentumslogik. Wenn ich die Gemeinsamkeiten und Unterschiede hervorhebe, ist das ein Vergleich und keine Gleichsetzung.
Nun zur Stoßrichtung meines Textes: Frau von Redecker hat die Aussage gemacht "Der Faschismus definiert sich dadurch zu sagen: "Es soll das Recht des Stärkeren herrschen."" Meine Position, für die ich argumentiere, ist die, dass diese Aussage falsch ist. Frau von Redecker hat selbst bereits begründet, dass die Aussage "Der Faschismus definiert sich dadurch zu sagen: "Es soll das Recht des Stärkeren herrschen."" falsch ist. Dies hat sie getan, indem sie die Position vertritt, dass der Faschismus eine "entfesselte Eigentumslogik" vertritt. Also hat der Faschismus diese Eigentumslogik zum Inhalt und folglich eben nicht das Recht des Stärkeren.
Ich bin nicht dogmatisch auf diese Position fixiert. Wenn du gute Argumente dagegen nennst, ändere ich meine Ansicht.
Welche Argumente hast du bisher dagegen genannt und inwiefern sind diese Argumente überzeugend?
a) "Das Recht des Stärkeren gilt, weil menschliche Beziehungen durch Verfügen ersetzt werden."
Da geht es tatsächlich um Gewalt, aber eben um Verfügungsgewalt. Genau das ist die Funktion des Eigentums, sei es vom Staat etabliert, sei es bloß in den Wahnvorstellungen der Faschisten eingebildet, dass es diese Verfügungsgewalt durch einen Rechtsanspruch rechtfertigt. Da gibt es keinen Widerspruch zu dem, was ich gesagt habe.
b) "Gewalt ist die Methode der Selbstjustiz gegen vermeintliche „Diebe“, die diesen Besitz bedrohen, also zum Beispiel: „unser Land, unser Blut, unsere Sprache, unsere Frauen, unsere Vormachtstellung (als Weiße), unsere Schnitzel, unsere Autos, unsere Sichtweisen …“"
Über "Diebe" kann nur da sinnvoll gesprochen werden, wo es eine - sei es kapitalistische - sei es faschistische - Eigentumsordnung gibt. Wo nur das Recht des Stärkeren gilt, gibt es keine Diebe, da gibt es nur die Stärkeren, die eine Sache erfolgreich an sich reißen, und die Schwächeren, die darunter leiden müssen. Also bestätigt dein Argument hier eher meine Position.
Welche Argumente würden mich denn tatsächlich überzeugen, dass es keinen Unterschied zwischen der faschistischen Eigentumslogik und dem Recht des Stärkeren gibt?
Nun, eine philosophische Sichtweise, welche anerkannt, dass sowohl faschistische als auch kapitalistische Eigentumslogik mit Gewalt durchgesetzt werden, würde mich hier tatsächlich umstimmen. Eine solche Sichtweise würde offen anerkennen, dass Eigentumslogik und das Recht des Stärkeren gleichzusetzen sind. Das wäre aber eine andere Position als die, die meistens vertreten wird. Üblicherweise werden ja Rechtsansprüche auf Eigentum - obwohl sie mit Gewalt gesichert bzw. durchgesetzt werden - eben nicht auf das Recht des Stärkeren reduziert. Diese Abgrenzung zwischen dem Eigentumsrecht und dem Recht des Stärkeren wird im gängigen Sprachgebrauch ja gemacht. Und auf diese Konvention beziehe ich mich, wenn ich der Frau von Redecker einen Widerspruch vorwerfe.