Freiheit und Sollen

Ethische Fragen und ihre rationale Begründbarkeit bewegen das philosophische Denken in einer Zeit, in der die Politik wieder über "Werte" debattiert und vertraute Grundlagen des politischen Handelns zur Disposition stehen.
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Alethos
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Sa 24. Aug 2019, 15:48

Es ist doch widersprüchlich, vordergründig, dass man sollen soll und frei sein kann. Denn, wenn ich irgendwie handeln soll, steht mein Handeln unter der Gesetzlichkeit dieses Sollens, geneigt gemacht durch die Einsicht oder auferlegt durch Zwang. Sollen kann man nicht durch Freiheit, das ist ein Widerspruch.

Dieser Widerspruch wird aufzulösen versucht durch einen subjektivistischen Reflex. Das Richtige wird in die subjektive Meinung verlegt, denn, so der Schluss, wo man etwas für sich selbst für richtig setzt, da wirke die Freiheit als Gesetz für das eigene Handeln. Freiheit liege damit notwendig im Subjekt, weil er ja, gegründet auf sein Glauben und Meinen, auf seine Ansichten und sein Fühlen, für richtig halten könne, was immer er wolle.

Ein jeder von uns hält sich an dieses, was er für richtig hält, aber ist es denn nicht so, dass es immer wieder etwas gibt, das uns vom noch richtigeren überzeugt? Wer von und hat nicht dazugelernt, weil er oder sie erkannte, dass es an der Sache selbst etwas gibt, was man zuvor nicht bedacht hat oder das sich heute in einem anderen Licht zeigt? Jeder, der bei Verstand ist, richtet sein Fürwahrhalten an etwas aus, das durch sich selbst richtig ist. Und jeder, der nicht ganz von Sinnen ist, wird seine Ansichten an der Wahrheit ausrichten wollen, auch wenn es nur derjenige Aspekt von Wahrheit ist, den er fürwahr halten kann. Es ist immer etwas ausserhalb des persönlichen Fürwahrhaltens, an das wir uns wenden und unser aller Wille geht dorthin, dieses zu kennen, was wahr ist, auch wenn wir irren.
Und so ist es auch beim Moralischen, dass wir nicht durch uns selbst bestimmen können, anhand unserer persönlichen Gefühle und Präferenzen, was moralisch sei und was nicht, sondern es gibt für unsere moralischen Ansichten ein Korrektiv - und das ist: der freie Wille.

Aber es ist dies nicht der Wille, den ich oder du habe, nicht mein empirisches Wollen oder deines, sondern der Wille, der nach der reinen Form von Maximen handelt, also von allen subjektiven Gefühlen, überhaupt von allen materialen Bestimmungen des Wollens, absieht. Der Wille ist frei, weil er nicht bestimmt wird durch Gesetze der Kausalität, sondern allein aus Maximen heraus handelt, deren Gegenstand nichts als ihre Form ist, auf das Begehrenswerte überhaupt gerichtet zu sein.

Erst ein solcher Wille also, der sich nicht fragt, was ich will oder du willst, sondern der sich fragen kann, worauf der Wille überhaupt sich richtet, kann frei sein, weil er sich der Kausalität der empirischen Fühlens eines jeden von uns enthebt und sich unter das Regiment der Form von Maximen unterordnet.

Diese Freiheit ist also nur durch und in Vernunft möglich und aus ihr leitet sich das Richtige ab.

Dies als Einleitung ausgeführt, sollen die folgenden Abschnitte die Moralphilosophie Kants in Zitatform näher bringen und so den Widerspruch auflösen helfen, der sich zwischen Freiheit und Sollen scheinbar einstellt. Auf dem Weg zur objektiven Moral ist dies gewiss nur ein Anfang.



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Alethos
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Sa 24. Aug 2019, 18:31

Immanuel Kant in Kritik der praktischen Vernunft hat geschrieben : Praktische Grundsätze sind Sätze, welche eine allgemeine Bestimmung des Willens enthalten, die mehrere praktische Regeln unter sich hat. Sie sind subjektiv oder Maximen, wenn die Bedingungen nur als für den Willen des Subjekts gültig von ihm angesehen wird; objektiv aber oder praktische Gesetze, wenn jene als objektiv d.h. für den Willen jedes vernünftigen Wesens gültig erkannt wird.
In der praktischen Erkenntnis, d.h. derjenigen, welche es bloss mit Bestimmungsgründen des Willens zu tun hat, sind Grundsätze, die man sich macht, darum noch nicht Gesetze, darunter man unvermeidlich stehe, weil die Vernunft im Praktischen es mit dem Subjekte zu tun hat, nämlich dem Begehrungsvermögen, nach dessen besonderer Beschaffenheit sich die Regel vielfältig richten kann.
Glücklich zu sein, ist nun notwendig das Verlangen jedes vernünftigen, aber endlichen Wesen und also ein unvermeidlicher Bestimmungsgrund seines Begehrungsvermögens.
Worin ... jeder seine Glückseligkeit zu setzen habe, kommt auf jedes sein besonderes Gefühl und der Lust und Unlust an, und selbst in einem und demselben Subjekt auf die Verschiedenheit des Bedürfnisses nach der Abänderung des Gefühls, und ein subjektiv notwendiges Gesetz ist also objektiv ein gar sehr zufälliges praktisches Prinzip, das in verschiedenen Subjekten sehr verschieden sein kann und muss, mithin niemals ein Gesetz abgeben kann und muss, weil es bei der Begierde nach Glückseligkeit nicht auf die Form der Gesetzmässigkeit, sondern lediglich auf die Materie ankommt, nämlich ob und wieviel Vergnügen ich in der Befolgung des Gesetzes zu erwarten habe.
Wenn ein vernünftiges Wesen sich seine Maxime als praktische allgemeine Gesetze denken soll, so kann es sich dieselbe nur als solche Prinzipien denken, die nicht der Materie, sondern bloss der Form nach den Bestimmungsgrund des Willens enthalten...

Nun bleibt von einem Gesetze, wenn man alle Materie, d.h. jeden Gegenstand des Willens, davon absondert, nichts übrig, als die blosse Form einer allgemeinen Gesetzgebung.
Da die blosse Form des Gesetzes lediglich von der Vernunft vorgestellt werden kann und mithin kein Gegenstand der Sinne ist, folglich auch nicht unter die Erscheinungen gehört: so ist die Vorstellung derselben als Bestimmungsgrund des Willens von allen Bestimmungsgründen der Begebenheiten in der Natur nach dem Gesetze der Kausalität unterschieden, weil bei diesen die bestimmenden Gründe selbst Erscheinungen sein müssen. Wenn aber auch kein anderer Bestimmungsgrund des Willens für diesen zum Gesetz dienen kann, als bloss jene allgemeine gesetzgebende Form: so muss ein solcher Wille als gänzlich unabhängig von dem Naturgesetz der Erscheinungen, nämlich dem Gesetze der Kausalität, beziehungsweise aufeinander gedacht werden. Eine solche Unabhängigkeit aber heisst Freiheit im strengsten, d.h. transzendentalen, Verstand. Also ist ein Wille, dem die blosse gesetzgebende Form der Maxime allein zum Gesetz dienen kann, ein freier Wille.



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Jörn Budesheim
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Tangens Alpha
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Do 14. Nov 2019, 15:30

Alethos hat geschrieben :
Sa 24. Aug 2019, 18:31
Wenn aber auch kein anderer Bestimmungsgrund des Willens für diesen zum Gesetz dienen kann, als bloss jene allgemeine gesetzgebende Form: so muss ein solcher Wille als gänzlich unabhängig von dem Naturgesetz der Erscheinungen, nämlich dem Gesetze der Kausalität, beziehungsweise aufeinander gedacht werden. Eine solche Unabhängigkeit aber heisst Freiheit im strengsten, d.h. transzendentalen, Verstand. Also ist ein Wille, dem die blosse gesetzgebende Form der Maxime allein zum Gesetz dienen kann, ein freier Wille.
Hi Alethos,
ich wollte ursprünglich einen eigenen Freiheit-Thread aufmachen, habe aber deinen jetzt gesehen. Dazu hätte ich folgendes zu sagen:

Die Diskussionen über Willens- und Handlungs-Freiheit scheitern oft daran, das nicht klar definiert wurde, was unter F. zu verstehen ist. Deshalb zwei Ansichten, die Freiheit als absolut, als ursachlos, verstehen; der eine (Kant) akzeptiert sie, der andere (Wolf Singer) lehnt sie ab. Eine dritte Ansicht C) versucht eine neue Definition von F.

A) Absolute Willensfreiheit (Kant)
Entscheidungs- & Willensprozesse unterliegen nicht den Einschränkungen der natürlichen Gesetze, also auch nicht der Kausalität (Ursache-Wirkungs-Prinzip). Der menschliche Geist hat einen eigenen autonomen Seinsbereich.
Kant teilt die Natur in eine erkennbare, in der die Naturgesetze herrschen und eine grundsätzlich nicht erkennbare, die zB der Kausalität nicht unterliegt, ein. Diese von Kausalität freie Welt ist die „Natur-an-sich“ – auch im Menschen und sie ist der Sitz des freien Willens:
=> Freiheit heißt: ohne bedingende Ursache und ist im intelligiblen Teil des Menschen“an-sich“ verwirklicht.
Diese Kant’sche Fassung des absoluten freien Willens i.V. mit der konjunktiven Freiheitsauffassung („… ich hätte auch anders… können“) ist die ethische Grundlage deutscher Rechtsprechung.

B) Absolute Determiniertheit (Wolf Singer, Neurobiologe)
Entscheidungs- & Willensprozesse unterliegen den Einschränkungen der natürlichen Gesetze, also auch der Kausalität.

Wolf Singer:
„Der freie Wille wird von uns als Realität erlebt, und wir handeln und urteilen so, als gäbe es ihn. Der freie Wille, oder besser, die Erfahrung, einen solchen zu haben, ist somit etwas Reales, extrem Folgenreiches. Insofern, als sich die Mehrheit der Menschen zu dieser Erfahrung bekennt, ist sie also keine Illusion wie etwa eine Halluzination.

Aber aus Sicht der Naturwissenschaft ergibt sich die mit der Selbstwahrnehmung unvereinbare Schlussfolgerung, dass der "Wille" nicht frei sein kann.
Dieser Vorgang lässt sich in der Kindesentwicklung wunderbar nachvollziehen: Am Anfang trennen die Kleinen nicht zwischen sich und draußen. Für sie ist der Wille der Mutter ihr eigenes Anliegen. Sie empfinden sich nicht als Individuum und schon gar nicht als eines, das frei entscheiden kann. Doch das Baby ist eingebettet in ein soziales Umfeld, in dem es immer wieder hört: "Tu das nicht, sonst mache ich das." Nolens volens muss das Kind daraus schließen, es habe die Freiheit, Entscheidungen zu treffen. Dieser ganze Lernvorgang vollzieht sich während der ersten drei Lebensjahre. Weil sich in dieser Zeit noch kein episodisches Gedächtnis entwickelt hat, erinnern wir uns nicht mehr, wie wir zu der Annahme gekommen sind, wir seien frei.

=> Freiheit heißt: ohne bedingende Ursache und steht hier mit kausalwissenschaftlichen Erkenntnissen im Widerspruch: es gibt keinen freien Willen.“
Die (hauptsächlich psychologischen) Erkenntnisse der psychischen Bedingungen von Entscheidungs- & Handlungsprozessen fließt in die Rechtsprechung als „verminderte Schuldfähigkeit“ ein.

D) Relative Willensfreiheit (Dialektik)
Entscheidungs- & Willensprozesse unterliegen den Einschränkungen der natürlichen Gesetze, also auch der Kausalität (Ursache-Wirkungs-Prinzip).

Freiheit besteht in der Erkenntnis dieser Gesetze & Einschränkungen sowohl der objektiven Realität alsauch des subjektiven eigenen Selbst, um durch Anwendung dieser Kenntnisse (innerhalb der Grenzen des Möglichen) autonom Entscheidungen treffen zu können, die (auch selbst) gesetzten Ziele und Zwecke zu verwirklichen.

Damit ist Freiheit sowohl menschheitsgeschichtlich alsauch individualgeschichtlich wesensmäßig historisch und als wechselseitiger fortschreitender Prozess mithin relativ: die Kenntnis bestimmt Qualität & Umfang der Freiheit und der Grad der Freiheit stellt immer umfangreichere Möglichkeiten der Erkenntnisgewinnung bereit.
Sowohl menschheitsgeschichtlich alsauch individualgeschichtlich zeigt sich ein wachsendes Repertoire an Möglichkeiten der autonomen Lebensgestaltung, der Freiheit.

=> Freiheit ist ein aktives anthropologisches Prinzip, das durch Erkenntnisse ein Feld von Möglichkeiten schafft, aus dem heraus Entscheidungen gewählt werden können (Wählen können allein wäre passiv).

Beispiel:
In einer bildungsfernen Umgebung ist die Freiheit von Entscheidungen sehr eingegrenzt und im Wesentlichen durch Tradition & Konditionierungen stark determiniert.
In einer bildungsnahen Umgebung ist die Freiheit von Entscheidungen dadurch gegeben, dass gelernt wird, wie Entscheidungsprozesse rational zu strukturieren & durchzuführen sind zB. „Sammeln – Sichten – Entscheiden“. Das eröffnet ein Feld der Möglichkeiten, aus dem gewählt werden kann = Freiheit.



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Friederike
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Do 14. Nov 2019, 16:17

Wenn man nach der Funktion des Begriffes "Freiheit" fragt, was ich hiermit tue, dann würde ich meinen, daß der Begriff dazu dient, daß wir einander für Handlungen verantwortlich machen können. Ohne vorausgesetzte "Freiheit" wäre das überhaupt nicht möglich.




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Jörn Budesheim
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Tangens Alpha hat geschrieben :
Do 14. Nov 2019, 15:30
In einer bildungsnahen Umgebung ist die Freiheit von Entscheidungen dadurch gegeben, dass gelernt wird, wie Entscheidungsprozesse rational zu strukturieren & durchzuführen sind zB. „Sammeln – Sichten – Entscheiden“. Das eröffnet ein Feld der Möglichkeiten, aus dem gewählt werden kann = Freiheit.
Ich denke auch, dass das eine Rolle spielt. Rationale Entscheidungsprozesse, Deliberationen durchlaufen zu können, ist ein wichtiger Teil unserer Freiheit.

Doch das kann nicht alles sein! Wir hatten hier vor kurzem einen Thread über Muße. Zeit für Muße zu haben und die Muße auch leben zu können, ist ein ganz bedeutender Teil unserer Freiheit, schätze ich. Und das ist gerade nicht (zweck-)rational. Dazu gehört auch die Fähigkeit sich einfach treiben zu lassen. Zwecklose Dinge wie z.b. Kunst zu machen und zu genießen, ist auch Teil unserer Freiheit.

Freiheit heißt auch Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass man sich ein Bild davon machen kann, wer man ist und wer man sein und wie man leben möchte. Hierher gehört auch die politische Freiheit, denn die Verhältnisse müssen so sein, und sind es doch im Grunde selten, dass man gemäß dieses Bildes leben kann, denn dazu muss man natürlich die entsprechenden Spielräume haben, die sich historisch entwickeln und die von jeder Generation neu erkämpft werden müssen.

Morgens aufstehen, einen Kaffee trinken, ein Buch in die Hand nehmen und lesen, möglicherweise selbst etwas schreiben oder eine Zeichnung machen, mich später zur Meditation setzen, das heißt für mich Freiheit.

Außerdem ist Freiheit natürlich kein Ego Shooter Spiel. Wir denken zwar in aller Regel zu erst an die Freiheit des Einzelnen, aber Freiheit kann sich auch in Liebesbeziehungen oder größeren Gruppen ausdrücken.

Das ist nur eine kleine Skizze - sicherlich habe ich viele, viele Aspekte vergessen.




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Jörn Budesheim
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Friederike hat geschrieben :
Do 14. Nov 2019, 16:17
Wenn man nach der Funktion des Begriffes "Freiheit" fragt, was ich hiermit tue, dann würde ich meinen, daß der Begriff dazu dient, daß wir einander für Handlungen verantwortlich machen können. Ohne vorausgesetzte "Freiheit" wäre das überhaupt nicht möglich.
Yepp.

Dazu gehört auch, dass man Bindungen eingehen kann. Dass man also freiwillig die eigene Freiheit einschränkt, z.b. weil man sich an ein Wort, das man gegeben hat, gebunden fühlt.

(Das passt wohl ganz gut zu Freiheit und Sollen)




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Friederike
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Fr 15. Nov 2019, 10:36

Ich möchte mich ein wenig verzögert entschuldigen @Tangens Alpha, daß ich, anstatt auf Deine Einführung einzugehen, ohne Bezugnahme einen lapidaren Kommentar reinwerfe.




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Tangens Alpha
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Friederike hat geschrieben :
Do 14. Nov 2019, 16:17
Wenn man nach der Funktion des Begriffes "Freiheit" fragt, was ich hiermit tue, dann würde ich meinen, daß der Begriff dazu dient, daß wir einander für Handlungen verantwortlich machen können. Ohne vorausgesetzte "Freiheit" wäre das überhaupt nicht möglich.
Genau das war der Grund, warum man den Kant'schen Freiheitsbegriff als Begründung von Gerichtsurteilen braucht - ist aber verwässert worden durch die Erkenntnis, dass Freiheit nicht absolut ist (verminderte Schuldfähigk.).
Ich denke, dieser absolute Freiheitsbegriff ist nicht mehr haltbar; wenn Entscheidungen Sinn machen sollen, müssen sie einen Grund haben.
Wie siehst du Def. D) Relative F.?



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Tangens Alpha
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Jörn Budesheim hat geschrieben :
Do 14. Nov 2019, 19:51
Freiheit heißt auch Selbstbestimmung. ...
Morgens aufstehen, einen Kaffee trinken,..., das heißt für mich Freiheit.
Es gibt viele Aspekte hins. Freiheit. Mir ging es aber eher um eine belastbare Definition von F., weg von der "Ursachlosigkeit" hin zu einem sinnvollen, eindeutigen und realistischen Begriff, siehe D) Relative Freiheit. Was hältst du davon?



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Fr 15. Nov 2019, 17:58

Tangens Alpha hat geschrieben :
Fr 15. Nov 2019, 12:29
Ich denke, dieser absolute Freiheitsbegriff ist nicht mehr haltbar; wenn Entscheidungen Sinn machen sollen, müssen sie einen Grund haben.
Das erinnert mich an Sartres "radikale Wahl". Ja, was wir Entscheidung oder Wahl nennen, das muß verankert sein, in einem Grund (wörtlich eigentlich :lol: ). Andernfalls ist es wie ein orientierungsloses Herausfischen. Eigentlich noch nicht einmal das. Genaugenommen würden, geht man von abs. Freiheit oder radikaler Wahl aus, die Begriffe ad absurdum geführt.
Tangens Alpha hat geschrieben : Wie siehst du Def. D) Relative F.?
Ich weiß nicht, ob es das richtige Wort ist, aber ich finde sie "pragmatisch", also gut. Das, was außerhalb unseres Horizontes, d.h. was außerhalb des Horizontes eines Menschen liegt, steht nicht zur Verfügung. Es ist wie nicht vorhanden. Gewählt werden kann nur im Rahmen des zur Verfügung stehenden Wissens.




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Tangens Alpha hat geschrieben :
Fr 15. Nov 2019, 12:39
weg von der "Ursachlosigkeit"
Tangens Alpha hat geschrieben :
Fr 15. Nov 2019, 12:29
wenn Entscheidungen Sinn machen sollen, müssen sie einen Grund haben
Was verstehst du unter Grund?
Friederike hat geschrieben :
Fr 15. Nov 2019, 17:58
Das erinnert mich an Sartres "radikale Wahl"
Das Beispiel Sartres ist der junge Mann, der im Krieg zwischen seinem Vaterland und seiner Mutter wählen muss. Wieso erinnert dich das daran?




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Sa 16. Nov 2019, 19:01

Sartres Theorie ist die, daß jedes Bewußtsein (eines jeden Menschen) sich als ein so und so Bestimmtes entwirft (als Welteroberndes, als Schüchternes, als Außenseiter, als Opfer usw.usf). Diese Wahl wird, soweit ich mich erinnere, einmal und grundsätzlich getroffen, d.h. diese Wahl bildet dann den Rahmen für alle Lebenshandlungen. Welche Wahl das Bewußtsein nun trifft, ist in nichts (in Nichts) gegründet. Es ist das selbst gewählte fatum eines Menschen.




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Dann war deine Bemerkung oben ironisch gemeint?




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Tangens Alpha hat geschrieben :
Fr 15. Nov 2019, 12:39
[...] Mir ging es aber eher um eine belastbare Definition von F., weg von der "Ursachlosigkeit" hin zu einem sinnvollen, eindeutigen und realistischen Begriff, siehe D) Relative Freiheit.
Ich versuche mich denn auch einmal - Menschen können sich zu sich selbst verhalten, d.h. zu ihren Gefühlen, ihren Handlungen, ihrem Denken. Das nennen wir ihre "Freiheit". Realistisch immerhin finde ich diesen Ansatz, weil er Entscheidungsmöglichkeit, Gründe und Verantwortlichkeit umfaßt.




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So 17. Nov 2019, 14:57

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Sa 16. Nov 2019, 19:07
Dann war deine Bemerkung oben ironisch gemeint?
Nein. Falls Du diese meinst, die ich zitiere:
F. hat geschrieben :
Tangens Alpha hat geschrieben : Ich denke, dieser absolute Freiheitsbegriff ist nicht mehr haltbar; wenn Entscheidungen Sinn machen sollen, müssen sie einen Grund haben.
Das erinnert mich an Sartres "radikale Wahl". Ja, was wir Entscheidung oder Wahl nennen, das muß verankert sein, in einem Grund (wörtlich eigentlich :lol: ). Andernfalls ist es wie ein orientierungsloses Herausfischen. Eigentlich noch nicht einmal das. Genaugenommen würden, geht man von abs. Freiheit oder radikaler Wahl aus, die Begriffe ad absurdum geführt.




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Vielleicht bezieht sich mein Missverständnis auf das "das". Worauf beziehst du dich damit?




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Jörn Budesheim hat geschrieben :
So 17. Nov 2019, 15:16
Vielleicht bezieht sich mein Missverständnis auf das "das". Worauf beziehst du dich damit?
Auf die abs. Freiheit, die grundlos entscheiden läßt.




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Tangens Alpha
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Mo 18. Nov 2019, 19:46

Jörn Budesheim hat geschrieben :
Fr 15. Nov 2019, 19:57
Was verstehst du unter Grund?
In diesem Fall einen menschlichen Zustand (ein Bedürfnis), der der Entscheidung bedarf! Wir wollen und entscheiden nicht einfach so, sondern aus einem Grund heraus.

Der Grund (= Bedürfnis) verhindert, dass der Zusammenhang zwischen dem Bedürfnis, dem Ergebnis und der sichtbaren Wirkung in der Realität der Entscheidung mit einer statistischen Streuung behaftet ist, die uns nicht mehr als die Urheber unserer Handlungen begreifen ließe. Andersrum lässt sich eine erfolgte Handlung prinzipiell immer auf einen Grund zurückzuführen - die Kausalität macht auch vor unserem Gehirn keinen Halt.



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Friederike hat geschrieben :
So 17. Nov 2019, 14:10
Tangens Alpha hat geschrieben :
Fr 15. Nov 2019, 12:39
[...] Mir ging es aber eher um eine belastbare Definition von F., weg von der "Ursachlosigkeit" hin zu einem sinnvollen, eindeutigen und realistischen Begriff, siehe D) Relative Freiheit.
Ich versuche mich denn auch einmal - Menschen können sich zu sich selbst verhalten, d.h. zu ihren Gefühlen, ihren Handlungen, ihrem Denken. Das nennen wir ihre "Freiheit". Realistisch immerhin finde ich diesen Ansatz, weil er Entscheidungsmöglichkeit, Gründe und Verantwortlichkeit umfaßt.
Verstehe ich noch nicht wirklich. Kannst du das etwas näher ausführen? Warum & wie können wir uns zu uns selbst verhalten? Als selbstbewusstes Individuum? Als Gattung? Und was hat das mit F. zu tun?



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