Die Rechtsprechung versucht hier (ich bestreite gar nicht: mit gutem Grund), die Meinungsfreiheit einzuschränken auf das, was gemeint werden darf, sozial verträglich ist, nämlich Stellung nehmen, Dafürhalten, und das möglichst fair zur Diskussion stellen. Ausgeschlossen werden sollen Meinungen, die in die Form von Tatsachenbehauptungen auftreten und damit sich gegen Widerspruch zu immunisieren versuchen. Das juristische Problem besteht darin, daß damit erstens die Rechtsprechung zweckentfremdet würde zu einer Instanz der Wahrheitsprüfung, was sie nur untergeordnet ist, daß zweitens Meinungen in den seltensten Fällen als bezweifelbare Meinungen eingebracht werden, in der Regel für die Meinungsträger Gewißheiten darstellen, also eine akzeptable Form des Dafürhaltens. Die meisten falschen Tatsachenbehauptungen könnten so durch Berufung auf die Meinungsfreiheit sich der Sanktionierung entziehen. Verschwörungs"theoretiker" halten ja die offiziellen Faktendarstellungen für fakes. Hinzu kommt, daß Lügen immer vorsätzliche Lügen sind, das dürfte in der Regel schwierig zu beweisen sein.
Ich weiß ja nicht, wie Du es mit der Wahrheit hältst, aber die meisten, Moralisten oder nicht, sehen es als legitim an, im Dienste des Guten Lügen zu akzeptieren. Das Leben wäre schwer ohne Lügen auszuhalten.
Aber diese Debatte geht ganz an unserem Dissens vorbei. Denn es war nicht die Frage, ob T lügt, sondern ob er eine Doppelmoral vertritt (wo bei ihm Moral ins Spiel kommt, da ist es christliche Doppelmotal). Das ist etwas ganz anderes.